Hallo zusammen,
bei meiner letzten Telefonabrechnung (ISDN) hatte ich vier Auslandsmobilfunknummern in Rechnung gestellt bekommen (25,-€). Diese wurden aber weder von mir noch meiner Familie getätigt.
Zu den genannten Zeitpunkten kann wohl eine Internetverbindung bestanden haben. Die von mir benutzten Einwahlkonten sind aber nicht für eine Kanalbündelung zugelassen.
Kann trotzdem eine gebührenpflichtige Weiterleitung erfolgt sein?
Wer hat auch solche Erfahrungen gemacht und weiss evtl. Abhilfe?
Über euere Hilfe würde ich mich freuen, da dieses schon das zweitemal passiert ist und ich gerne auf weitere Kosten verzichten möchte!
Liebe Grüße
Willy Wiese
bei meiner letzten Telefonabrechnung (ISDN) hatte ich vier Auslandsmobilfunknummern in Rechnung gestellt bekommen (25,-€). Diese wurden aber weder von mir noch meiner Familie getätigt.
Zu den genannten Zeitpunkten kann wohl eine Internetverbindung bestanden haben. Die von mir benutzten Einwahlkonten sind aber nicht für eine Kanalbündelung zugelassen.
Kann trotzdem eine gebührenpflichtige Weiterleitung erfolgt sein?
Wer hat auch solche Erfahrungen gemacht und weiss evtl. Abhilfe?
Über euere Hilfe würde ich mich freuen, da dieses schon das zweitemal passiert ist und ich gerne auf weitere Kosten verzichten möchte!
Liebe Grüße
Willy Wiese