Wenn jemand durch eine Abofallenseite geschädigt wurde die er über eine Suchmaschine unter bekannter Masche gefunden hat, gibt es die Möglichkeit Schadensersaatzansprüche zu stellen weil das schalten von Anzeigen im Gegensatz zu reinen Suchergebnissen einer schärferen redaktionellen Prüfung zu unterliegen hat.
Dem Kausalitätsprinzip folgend hätte es ohne die Möglichkeit un/ oder fahrlässig überprüfter Anzeigen keinen Schaden für den nach Freeware oder seinen Ahnen Suchenden gegeben. Da damit auch noch Geld eingenommen wird kann die Suchmaschine in Störerhaftung genommen werden.
Das gleiche gilt für LayerAds- Betreiber und sonstige Werbung, denn das man auf den Inhalt keinen Einfluß hätte gilt nur bei Links.
Dem Kausalitätsprinzip folgend hätte es ohne die Möglichkeit un/ oder fahrlässig überprüfter Anzeigen keinen Schaden für den nach Freeware oder seinen Ahnen Suchenden gegeben. Da damit auch noch Geld eingenommen wird kann die Suchmaschine in Störerhaftung genommen werden.
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