Abofallen im Internet: Kein Strafprozess, aber auch kein Freibrief

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sascha

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Abofallen im Internet: Kein Strafprozess, aber auch kein Freibrief

Das Landgericht Frankfurt will keinen Betrugsprozess gegen zwei Betreiber von Abofallen im Internet führen. Für tausende Opfer der Online Content Ltd. und NetContent Ltd. scheint das ein Schlag ins Gesicht zu sein. Dabei ist die Entscheidung kein Freibrief für Internet-Abzocker - ganz im Gegenteil. Eine Analyse von Computerbetrug.de.

Abofallen im Internet: Kein Strafprozess, aber auch kein Freibrief: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
AW: Abofallen im Internet: Kein Strafprozess, aber auch kein Freibrief

Kontrastprogramm:
Es gibt keinen Anhaltspunkt für die Annahme, dass die Beklagte zu 1) ein auf Täuschung und wirtschaftliche Schädigung von Verbrauchern angelegtes Verhalten für rechtlich zulässig gehalten haben könnte.

Den erforderlichen Vorsatz einschließlich des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit hatte die Beklagte zu 1) nach Auffassung des Senats auch dann, wenn sie die Vorstellung gehabt haben sollte, von der großen Zahl der Internet-Nutzer, die die fraglichen Seiten besuchen, diejenigen zu übervorteilen, die dem Leitbild des Durchschnittsverbrauchers nicht entsprechen.
http://web1.justiz.hessen.de/migrat...6C5D52917EC125754A004E28BA/$file/06u18607.pdf
 
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