Abofallen im Internet: Gericht erlaubt Sperrung des Kontos

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Ein weiterer Fall:

Verbraucherzentrale Sachsen : Für Abkassierer kein Konto mehr in Leipzig
Verbraucherzentrale Sachsen: Gemeinsam stark gemacht gegen unseriöse Forderungen der "Deutschen Inkassostelle"

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"Viele Betroffene beschwerten sich nicht nur bei uns, sondern auch bei der Sparkasse Leipzig, bei der die DIS ein Geschäftskonto unterhielt", sagt B. D. von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Diese Kontoverbindung kündigte die Sparkasse. "Das entschiedene Vorgehen der Sparkasse gegen dieses Inkassounternehmen, das nach eigener Aussage monatlich 30.000 bis 50.000 Inkassoaufträge versende, begrüßen wir sehr", betont D..
Dagegen hatte sich die Deutsche Inkassostelle gerichtlich zur Wehr gesetzt und schließlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden, bei dem in 2. Instanz am 25.02.2009 verhandelt wurde, klein beigegeben. Mit mehr als deutlichen Worten hat der Vorsitzende Richter des Verbraucherschutzsenates am OLG zum Ausdruck gebracht, dass in solch gravierenden Fällen auch eine Kontokündigung berechtigt ist. Immerhin drohe der Sparkasse Leipzig unter Umständen ein Imageschaden, weil die Deutsche Inkassostelle im großen Stil Forderungen eintreibe, die aus der Sicht des Senates rechtlich nicht bestünden.
 
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Banken dürfen einen Giro-Vertrag fristlos kündigen, wenn das Konto für Abzocke im Internet verwendet wird. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. In ihrer Urteilsbegründung sprachen die Richter deutliche Worte zu Abofallen im Internet.
Urteilstext: Oberlandesgericht Hamm, 31 W 38/08
Dass die Verantwortlichen trotz erfolgter Abmahnungen und Strafanzeigen die Webseite nicht aufgegeben haben, sondern sie in der ihnen bekannten irreführenden Form weiter betreiben – nach unbestrittenen Vortrag der Antragsgegnerin sogar mittels Änderung der web-Adresse "movie-tester.de" in "movie-tester.com", um bereits zugestellte Abmahnungen zu umgehen – zeigt ebenfalls, dass den Verantwortlichen allein daran gelegen ist, den Verbraucher (weiter) zu täuschen, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen. Es hätte ansonsten nichts näher gelegen, nach Erhalt der Abmahnungen und nach Kenntnis von den Strafanzeigen deutlich darauf hinzuweisen, dass der Nutzer aufgrund seiner Anmeldung nicht nur eine "TOP-DVD" erhält und an einem Gewinnspiel teilnimmt, sondern auch eine "Premium-Mitgliedschaft" für 19,90 € monatlich eingeht.
 
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Gerichte: Keine Konten für Internetabzocker
Ohne Konto kein Profit

Im Ergebnis gingen alle Gerichte von einer strafbaren bzw. verbotenen Aktivität durch die Kläger und damit von einem wichtigen Kündigungsgrund aus. Das OLG Dresden betonte darüber hinaus, dass der Bank ohne das Kündigungsrecht ein Imageschaden drohen könnte. Die Kündigungen der beklagten Banken erfolgte nach Ansicht dieser Gerichte zu Recht.
 
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