Abofallen im Internet: 28-Jähriger muss fast vier Jahre ins Gefängnis

Soll man lachen, weinen, oder es einfach ignorieren? Richtungsweisend ist es, wenn in der Urteilsbegründung steht, dass es Betrug ist, weil es auf Täuschung angelegt ist und obwohl irgendwo der Preis steht. Dann müsste man aber noch einige andere Leutchen auch verurteilen. Die einen dringender, die anderen weniger dringend. Insgesamt ein gutes Urteil, finde ich.
 
aha.
wurde dabei laut Gericht “absichtlich so positioniert, dass er bei flüchtiger Betrachtung der Websites leicht übersehen werden konnte”.
“Mit den an die Kunden versandten Zahlungsaufforderungen täuschten die Angeklagten den Kunden vor, diese seien eine vertragliche Zahlungsverpflichtung eingegangen.
Das ist schon ganz nahe an dem von mir seit Jahren eingeforderten Straftatbestand des "Rechnungslegungsbetrugs"
 
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