Abofallen-Betreiber handeln wettbewerbswidrig

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heise online - 24.10.08 - Abofallen-Betreiber handeln wettbewerbswidrig
Die Abofallen-Betreiber der Firma Online Content Ltd. haben eine juristische Niederlage wegen unlauteren Wettbewerbs einstecken müssen. Mit einer Einstweiligen Verfügung (Az. 2-06 O 514/08 ) hat ihnen das Landgericht Frankfurt verboten, ohne einen leicht erkennbaren Kostenhinweis zur Teilnahme an ihrem Angebot fabrik-verkauf.de aufzurufen. Soweit bekannt, ist damit erstmals ein Anbieter ähnlicher Dienstleistungen gegen die Methoden der Abzocker vorgegangen.
 
AW: Abofallen-Betreiber handeln wettbewerbswidrig

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vzbv erzielt Zwischenerfolg bei Gewinnabschöpfung Abzocker unter Druck
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Der vzbv hat allerdings noch mehrere Eisen im Feuer: Klagen auf Gewinnabschöpfung laufen außer gegen die Online Content Ltd. noch gegen die Gebrüder Schmidtlein, die ebenfalls verschiedene Gebührenfallen im Internet betrieben
 
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