Abofallen: Abzocker müssen wegen Betrugs vor Gericht

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A Flascherl Wein!
Auch im Fall der beiden Männer wollte das Landgericht Frankfurt - wie in solchen Fällen eben "üblich" - zunächst keinen Betrugsprozess führen. Doch die Richter wurden überstimmt. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgericht Frankfurt entschied nämlich (Beschluss Az.: 1 Ws 29/09), dass gegen die beiden Beschuldigten doch ein Prozess geführt werden müsse. Das Treiben der beiden sei als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen.
Das ist bedenklich in Deutschland: Erneut muß ein OLG angerufen werden, damit es zu einem Verfahren kommt., Die Justiz hat offensichtlich "blinde Flecken" - und diese hinterlassen Schmutz auf den Roben...
Die OLG-Entscheidung ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für das Frankfurter Landgericht, das bei der massenhaften Abzocke von Internetnutzern einmal mehr ein Auge zudrücken wollte; es dürfte auch in der Szene der Abofallen-Betreiber für Unruhe sorgen. Denn die durften sich bislang sicher sein, ungestört von der Justiz Millionen scheffeln zu können. Diese Zeiten könnten nun vorbei sein.
Das ist seit langer Zeit das positivste Ereignis in der Internetabzockwelt.
 
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Abofallen: Abzocker müssen wegen Betrugs vor Gericht
Zweifellos geht von dieser Entscheidung eine Signalwirkung aus.
Man sollte allerdings abwarten, welche (juristischen) Konsequenzen sich daraus tatsächlich ergeben.
Der anstehende Prozess kann eigentlich nicht anders, als mit einem für die Geschädigten höchst unbefriedigendem Deal enden.
Für die (bekannten) Anwälte der mutmaßlichen Betrüger wird es bei über 4000 Anzeigen kein Problem sein, den Prozess bis zum St. Nimmerleinstag zu verschleppen, wenn das Gericht sich nicht mit ein paar EUR Geldstrafe zufrieden gibt.

Und dass der Tanker die Ketten geworfen hat, fällt IMO eher unter die Rubrik "wegen Reichtum geschlossen".
 
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[ir]nichts kann man dir Recht machen...
Da ringt sich ein OLG schon nach fünf Jahren Abofallenabzocke auf ein
Machtwort zu sprechen und das ist dir immer noch nicht genug ? [/ir]
 
AW: Abofallen: Abzocker müssen wegen Betrugs vor Gericht

vzbv newsletter schrieb:
Endlich hat ein deutsches Gericht (OLG Frankfurt) entschieden, dass das Betreiben einer Abofalle strafrechtlich als Betrug zu werten ist und dem Landgericht Frankfurt aufgegeben, entsprechend zu entscheiden. Es bleibt zu hoffen, dass sich viele deutsche Gerichte dieser Rechtsprechung anschließen. Eine strafrechtliche Verfolgung sollte endlich die nötige Abschreckung für solche dubiosen Firmen bringen.
so isses
 
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