R
Robson
Hallo,
ich habe online ein Abo gebucht, welches sich nach 12 Monaten um weitere 12 Monate verlängert. Durch das Abo habe ich die Möglichkeit, Videos zu laden (kein Porno). Mit dem Dienst bin ich soweit zufrieden.
Ich bin nun drei Jahre lang Abonnent gewesen. Jetzt habe ich eine Rechnung bekommen über zwei Jahresbeiträge. Der erste Jahresbeitrag wurde damals zügig in Rechnung gestellt und abgebucht. Dann hat sich das Abo zum ersten Mal verlängert (was ich wusste und womit ich einverstanden bin). Dafür habe ich keine Rechnung bekommen und es gab auch keine Abbuchung. Jetzt hat sich das Abo erneut um 12 Monate verlängert, und jetzt kommt eine Rechnung für die letzten zwei Jahre.
Ehrlicherweise muss ich zugeben, dass ich das Abo zwischenzeitlich vergessen hatte. Mir stellt sich die Frage, ob es rechtens ist, zwei Jahre in Rechnung zu stellen. Denn wenn ich eine Rechnung für das zweite Jahr bekommen hätte, hätte ich mich an das Abo erinnert und es vielleicht beendet. Dann wäre der dritte Jahresbetrag gar nicht erst entstanden.
Das dritte Jahr läuft noch, ist also noch nicht vorbei. Das zweite Abo-Jahr ist vorbei.
Muss ich jetzt das zweite und dritte Jahr bezahlen, oder nur das zweite? Ist eine späte Rechnungsstellung überhaupt erlaubt bzw. wirksam? Gibt es ein da ein Sonderkündigungsrecht?
Ich will niemanden um die Zeche prellen, zumal ich mit dem Dienst auch zufrieden war, aber irgendwie ärgere ich mich trotzdem und würde gerne wissen, wie es rechtlich aussieht. Hat jemand einen Tip für mich?
Viele Dank!
ich habe online ein Abo gebucht, welches sich nach 12 Monaten um weitere 12 Monate verlängert. Durch das Abo habe ich die Möglichkeit, Videos zu laden (kein Porno). Mit dem Dienst bin ich soweit zufrieden.
Ich bin nun drei Jahre lang Abonnent gewesen. Jetzt habe ich eine Rechnung bekommen über zwei Jahresbeiträge. Der erste Jahresbeitrag wurde damals zügig in Rechnung gestellt und abgebucht. Dann hat sich das Abo zum ersten Mal verlängert (was ich wusste und womit ich einverstanden bin). Dafür habe ich keine Rechnung bekommen und es gab auch keine Abbuchung. Jetzt hat sich das Abo erneut um 12 Monate verlängert, und jetzt kommt eine Rechnung für die letzten zwei Jahre.
Ehrlicherweise muss ich zugeben, dass ich das Abo zwischenzeitlich vergessen hatte. Mir stellt sich die Frage, ob es rechtens ist, zwei Jahre in Rechnung zu stellen. Denn wenn ich eine Rechnung für das zweite Jahr bekommen hätte, hätte ich mich an das Abo erinnert und es vielleicht beendet. Dann wäre der dritte Jahresbetrag gar nicht erst entstanden.
Das dritte Jahr läuft noch, ist also noch nicht vorbei. Das zweite Abo-Jahr ist vorbei.
Muss ich jetzt das zweite und dritte Jahr bezahlen, oder nur das zweite? Ist eine späte Rechnungsstellung überhaupt erlaubt bzw. wirksam? Gibt es ein da ein Sonderkündigungsrecht?
Ich will niemanden um die Zeche prellen, zumal ich mit dem Dienst auch zufrieden war, aber irgendwie ärgere ich mich trotzdem und würde gerne wissen, wie es rechtlich aussieht. Hat jemand einen Tip für mich?
Viele Dank!