Abo-Fallen: Inkasso-Anwältin muss Schadensersatz zahlen

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Das ist ja mal ein erfreuliches Urteil. Die deutsche Justiz wacht langsam auf!
Vermutlich werden die Anwälte, die Inkasso-Stalking betreiben - sind ja wahrscheinlich nicht unbedingt die besten - demnächst dann auf Harz IV umsatteln.
 
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Karlsruhe: Anwältin wegen Internet-Abzocke verurteilt - Nachrichten | SWR.de
Tipp: Niemals zahlen!

"Wir haben gedacht, wir müssen einen neuen Ansatz wählen. Die Seitenbetreiber selbst sitzen oft im Ausland und sind kaum zu erreichen", so der klagende Anwalt Benedikt Klas: "Die Anwälte sind dagegen im Inland ansässig und daher für Klagen leichter zu fassen."
Das zivilrechtliche Urteil aus Karlsruhe könnte in Zukunft auch als Indiz für einen Strafprozess gegen die Abzocker im Internet dienen.
 
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Das ist ja mal ein erfreuliches Urteil. Die deutsche Justiz wacht langsam auf!
Vermutlich werden die Anwälte, die Inkasso-Stalking betreiben - sind ja wahrscheinlich nicht unbedingt die besten - demnächst dann auf Harz IV umsatteln.


SOGAR DAS ZU BEZIEHENDE HARTZ IV BEZAHLEN DIE STEUERZAHLER ...

ICH WÜRDE MIR ETWAS "ANDERES" WÜNSCHEN ...

:rolleyes:

Tom
 
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http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ126047048612929/link653221A.html
Der Anwalt von Frau Günther, die sich in dieser Angelegenheit nicht selber vertreten mochte, trug außergerichtlich hierzu vor, dass das Wörtchen "wegen" einen Rückschluss darauf zuließe, dass Frau Günther strafrechtlich verurteilt wurde.

Dies ist aber gar nicht mit der Schlagzeile zum Ausdruck gekommen, sondern ist vielmehr eine an den Haaren herbeigezogene Deutung. Der Anwalt von Frau Günther trug juristisch ambitioniert vor, dass das Wort "wegen" für Laien und Nicht-Laien zwangsläufig mit einer strafrechtlichen Verurteilung in Verbindung gebracht wird und scheiterte offenkundig damit.

Die Motive für das von Frau Günther initiierte Verfahren liegen keinesfalls in der Wiederherstellung des guten Rufes. Denn diesen genießt Frau Günther als Abmahnanwältin von Internetabzockern bereits seit Jahren nicht mehr. Abgesehen von dem oben genannten Urteil des AG Karlsruhe liegen der Staatsanwaltschaft München mehrere Hundert Strafanzeigen wegen Betruges und Nötigung vor. Die Stadtsparkasse München, bei der Frau Günther bis vor kurzem ihr Geschäftskonto führte, kündigte dieses, weil man mit den rufschädigenden Geschäftspraktiken der Frau Günther nichts zu tun haben wollte. Die Schufa löste ebenfalls den Vertrag, wohl aus ähnlichen Gründen. Und nun häufen sich auch noch die juristischen Niederlagen.

Als Rechtsanwalt ist man Organ der Rechtspflege, die einen wohl mehr, die anderen wohl weniger.
Bernd der Wecker ist auch nicht mehr das, was er mal war ...
 
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