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Das wäre die wirklich gerechte StrafeK.G. wurde im August rechtskräftig verurteilt (AG Karlsruhe, Az. 9 C 93/09). Die Strafe mit 46 Euro zuzüglich etwa 150 Euro Gerichtskosten wird die Verurteilte mit einem Schmunzeln zur Kenntnis genommen haben. Die Urteilsbegründung sah aus ihrer Sicht jedoch weitaus unerfreulicher aus. Frau Günther habe sich der Beihilfe des Betrugs strafbar gemacht – gute Voraussetzungen, ihr im Zuge der Verurteilung auch die Lizenz zu entziehen.
Die Behörden wissen genug, um tätig zu werden.So sind Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue grundsätzlich Offizialdelikte.