Abmahnanwältin K.G wegen Betrugs-Beihilfe verurteilt

AW: Abmahnanwältin K.G wegen Betrugs-Beihilfe verurteilt

http://www.golem.de/0910/70280.html
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/36288/0/Abmahnanwaeltin-zu-Schadensersatz-verurteilt
http://computer.t-online.de/abmahn-...rdient-taeglich-20-000-euro/id_20169072/index
K.G. wurde im August rechtskräftig verurteilt (AG Karlsruhe, Az. 9 C 93/09). Die Strafe mit 46 Euro zuzüglich etwa 150 Euro Gerichtskosten wird die Verurteilte mit einem Schmunzeln zur Kenntnis genommen haben. Die Urteilsbegründung sah aus ihrer Sicht jedoch weitaus unerfreulicher aus. Frau Günther habe sich der Beihilfe des Betrugs strafbar gemacht – gute Voraussetzungen, ihr im Zuge der Verurteilung auch die Lizenz zu entziehen.
Das wäre die wirklich gerechte Strafe
 
AW: Abmahnanwältin K.G wegen Betrugs-Beihilfe verurteilt

Google "Das Gericht hat festgestellt, dass eine Beihilfe zum Betrug vorliegt"

Es stellen sich zwei Fragen:

1) Was passiert weiterhin in dieser Angelegenheit mit der Beihelferin?

2) Was passiert weiterhin in dieser Angelegenheit mit den Beihilfeempfängern?
 
AW: Abmahnanwältin K.G wegen Betrugs-Beihilfe verurteilt

Es geht hier um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Die Anwältin wurde nicht strafrechtlich wegen Betrugs verurteilt, sondern es wurde in einer zivilrechtlichen Schadenersatzklage vom Richter die Rechtsmeinung vertreten, dass ein Betrugstatbestand vorliegt, und damit wurde die Schadenersatzforderung begründet.

Dies zeigt die Schizophrenie der deutschen Rechtsprechung. Die Zivilrichter sprechen ganz klar vom Betrug (ist übrigens auch nicht das erste Mal), und die Staatsanwälte stellen die Verfahren reihenweise ein - weil angeblich der Vorsatz nicht nachweisbar ist.
 
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