Abbuchungen

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Unregistriert

Hallo ich hatte gestern zum zweiten mal das Problem, dass ein Betrag um die 100 € von meinem Konto abgebucht wurde, von einer Firma, die schnelle Downloads für einen Jährlichen Mitgliedsbeitrag angeboten werden (habe ich erst nach der Abbuchung herausgefunden, vorher habe ich von diesen Firmen nie etwas gehört). Nach einigen Beschwerden bei der ersten Firma, wurde mir mit der Einschaltung eines Anwalts gedroht. Nach einigen Nachforschungen habe ich festgestellt, dass beide Firmen auf denselben Inhaber laufen. Ich vermute, dass meine Daten inkl. Kontonummer ausgeforscht wurden.
Anzeige bei der Polizei habe ich bereits erstattet und mein Anwalt wurde auch eingeschaltet.
Bei beiden Stellen wurde mir allerdings nur gesagt, dass ich den Betrag auf keinen Fall bezahlen solle, aber mehr könnten sie auch nicht machen!
Aus diesem Grund möchte ich mich jetzt dafür einsetzen, dass dem Besitzer der beiden Firmen das Handwerk gelegt wird, habe aber keine Ahnung, an wen ich mich da wenden kann!
Ich wohne übrigens in Österreich, es handelt sich jedoch um deutsche Firmen.

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AW: Abbuchungen

100 € klingt sehr nach [...]. Hier im Forum gibt es schon reichlich Lesestoff dazu. Wie heißen denn die Projekte?

Ist dir schon mal in den Sinn gekommen, dass evtl. die Firmen die jenigen sind, die da von jemandem verar.... wurden, wei der falsche Daten (nämlich deine) angegeben hat?
Du brauchst nur die Lastschrift zurück gehen zu lassen und hast fertig. Wahrscheinlich bekommst du nicht mal eine Rechnung, da die Adressdaten und auch die E-Mail zur Übermittlung der Zugangsdaten falsch war. Somit bleibt der Anbieter auf seiner Anmeldung sitzen und auf der Rücklastschriftgebühr noch dazu.

[Spekulationen entfernt. (bh)]
 
AW: Abbuchungen

Es scheint einige Firmen zu geben, die an Leute, die nie etwas mit dieser Firma zu tun hatten, Mahnungen senden oder sogar gleich mal vom Konto abbuchen.
Natürlich ist, zumindest im letzteren Fall, nie ganz auszuschließen, dass ein Dritter mißbräuchlich Deine Kontodaten für einen Zugang benutzt hat.

Beides stellt jedoch eine vermutlich strafbare Handlung dar. Sollte die entsprechende Firma selbst sich Deine Kontodaten verschafft haben, kann man ihr nur beikommen, wenn genügend Strafanzeigen vorliegen.

Die für [...] zuständige Staatsanwaltschaft [...] nimmt keine Strafanzeigen per E-Mail entgegen. Man hat dort eine etwas andere Rechtsauffassung als beispielsweise bei der Staatsanwaltschaft Mannheim, wo ich bereits Strafanzeigen per E-Mail erstattet habe. Aber das spielt eigentlich gar keine Rolle, denn egal, wo die Strafanzeige erfolgte, es muss von der jeweiligen Behörde an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

Eine solche Abbuchung sollte auf jeden Fall der Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Man muss ja keine konkrete Adresse für die Strafanzeige angeben. Der Verdacht auf einen Betrug reicht aus, um Ermittlungen in Gang zu bringen. EUR 100 fallen auch nicht unter jene Geringfügigkeits Grenze, die mangels öffentlichem Interesse nicht weiter verfolgt werden.

Ich möchte alle Betroffenen bitten, es nicht bei der schlichten Rückbuchung zu belassen. Sonst werden die [...] dieser Welt ganz ungeniert weiter machen.

[Vermutungen entfernt. (bh)]
 
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