Reducal
Forenveteran
Na endlich mal eine ordentliche Klatsche gegen diese Düsseldoofer Betrügerbude:
Amtsgericht Leipzig Az.: 109 C 1409/24 - Berufung ist nicht zugelassen, da der Fall keine grundsätzliche Bedeutung habe und es keiner potenziellen Fortbildung des Rechts bedürfe.
Urteil: 1N Telecom täuscht Vertragsbeziehung mit der Deutschen Telekom vor
Das Amtsgericht Leipzig bestätigt einer Beklagten, dass bei einem vermeintlichen Tarifwechsel mit der 1N Telecom kein Vertrag zustande kommt.www.heise.de
Das Amtsgericht Leipzig bestätigt einer Beklagten, dass bei einem vermeintlichen Tarifwechsel mit der 1N Telecom kein Vertrag zustande kommt.
Leider höre der Namensvetter der Deutschen Telekom "trotz Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und diverser Klageverfahren nicht auf", Verbraucher mit Postwurfsendungen zu überziehen.
Amtsgericht Leipzig Az.: 109 C 1409/24 - Berufung ist nicht zugelassen, da der Fall keine grundsätzliche Bedeutung habe und es keiner potenziellen Fortbildung des Rechts bedürfe.