090090xxx Brief vom Anwalt der Telekom

grille

Frisch registriert
Hallo, ich hatte am 14. März für 7 Minuten einen Dialer, der irgendwie mit einem Sasserwurm verbandelt war auf dem Rechner. Die Telefonrechnung wies mit Umsatzsteuer 29,95 für 7 Minuten auf. Ich schrieb der Telekom, das ich dieser Forderung widerspreche, da ich nix angeklickt habe, weder Kostenangabe noch Nummer gesehen, einfach nix, und das nach meinem Dafürhalten kein Vertrag zustande gekommen sei und die Telekom mir doch bitte den Dialer bekanntgeben sollen. Was ich bekam, war, daß der Betrag zweimal angemahnt wurde und dann am 14.6. einen freundlichen Schrieb, wieder mit einer Liste, die letzten drei Stellen ausgeixt, der Dialer sei zugelassen gewesen, mitlerweile habe die Regulierungsbehörde diese Zulassung zurückgezogen, diese Entziehung sei aber noch nicht bestandskräftig, man würde mich bei neuem Sachverhalt unterrichten...Die Unterrichtung folgte heute durch ein Schreiben vom Anwalt, indem 51,64 "Schulen" mit Anwaltskosten aufgelistet sind und mir die Zwangsvollstreckung angedroht wird, wenn ich nicht binnen 2 Wochen an die Kanzlei zahle. Ich weiß immer noch nicht, was das für ein Dialer war, die letzten drei Stellen fehlen, und auf meinem Rechner habe ich nix gefunden, es war wohl ein "selbstlöschender". Wie verhalte ich mich am geschicktesten?
 
Mit Sasser verbandelt? Oops! Wie kommst Du darauf? Welche Anhaltspunkte hast Du dafür?

Ansonsten: Es ist nicht immer ganz einfach, einen Dialer zu orten. Hast Du schon mal einschlägige Software angesetzt, z.B. Spybot und was sonst noch so nach Bösewichten auf der Platte sucht?
Durchsuche doch mal Deine Festplatte speziell nach Dateien, die am 14. März erstellt worden sind.
Solltest Du bzgl. verdächtiger Dateien fündig werden, sei bitte sehr vorsichtig im Umgang mit den Fundstücken. Nicht, dass da noch ein Malheur geschieht.
Ansonsten: Auch der noch nicht bestandskräftige Entzug der Registrierung ist sicher ein Indiz dafür, dass irgendetwas nicht ok war!
 
Moment!

Wenn die Telekom selber zugibt, das dem Dialer die Registrierung entzogen wurde, dann besteht nach Ansicht der RegTP keine Zahlungspflicht. Es ist völlig unerheblich, ob die Rücknahme der Registrierung bestandskräftig ist oder nicht.

Versucht die Telekom dennoch, das Geld einzutreiben, würde sie sich von mir eine Strafanzeige wegen Geldwäsche und Betrug und eine negative Feststellungsklage einfangen. Am besten lässt du dich dazu von einem Anwalt beraten.
 
Wieso begnügt sich die T-Com eigentlich mit einem verkürzten EVN?
Seit 1.2.2004 _müssen_ sie einen unverkürzten Nachweis erbringen,
wenn der Kunde Einwand erhebt. Wurde mir vor ein paar Tagen von der T-Com-Dame bestätigt...

Good Luck!
 
Räderkatze schrieb:
Seit 1.2.2004 _müssen_ sie einen unverkürzten Nachweis erbringen, wenn der Kunde Einwand erhebt.
Müssen tuen sie nicht aber sie können seit dem 1.2. - das betrifft aber nur 0190/0900er Nummern. Wenn der Kunde eben nicht den unverkürzten EVN beauftragt hatte, muss er die Daten nachträglich erheben lassen. Ich bin mir zwar nicht sicher aber ich gehe davon aus, dass diese Auskunft dann auch noch kostenpflichtig für den Kunden ist.

Zur allgemeinen Info, wenn z. B. Auslandsnummern angewählt worden sind, dann können die nicht nachträglich dokumentiert werden. Ein von einem Auslandsdialer betroffener hat somit schlechte Karten, denn die T-Com übernimmt die Kosten aus Kulanz nur dann, wenn die vollständige Nummer bekannt ist.
 
Reducal schrieb:
Wenn der Kunde eben nicht den unverkürzten EVN beauftragt hatte, muss er die Daten nachträglich erheben lassen. Ich bin mir zwar nicht sicher aber ich gehe davon aus, dass diese Auskunft dann auch noch kostenpflichtig für den Kunden ist.
Da scheinen die Juristen anderer Meinung zu sein. Zitat von http://www.dialerschutz.de/home/Recht/recht.html

Landgericht Berlin: Netzbetreiber müssen Einzelverbindungsnachweis kostenlos erstellen

Netzbetreibern ist es nicht erlaubt, von Verbrauchern, die eine Einwendung gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte erheben und die vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum keine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung verlangt haben, Geld für die Aufschlüsselung der in Rechnung gestellten Verbindungsen zu verlangen. Das hat die 26. Zivilkammer des Landgerichts Berlin entschieden. Im vorliegenden Fall sollte ein betroffener Verbraucher 23,20 Euro dafür bezahlen, dass ihm der Netzbetreiber die berechneten 0190-Verbindungen aufschlüsselt. (Landgericht Berlin, Anerkenntnisurteil vom 02.07.03, Az. 26 O 78/03)

Zur allgemeinen Info, wenn z. B. Auslandsnummern angewählt worden sind, dann können die nicht nachträglich dokumentiert werden. Ein von einem Auslandsdialer betroffener hat somit schlechte Karten, denn die T-Com übernimmt die Kosten aus Kulanz nur dann, wenn die vollständige Nummer bekannt ist.
Auch wenn der Dialer vorliegt? Waere ja mal wieder typisch []...

[Virenscanner: Vorsichtshalber ein paar Wörter entfernt]
 
Zum einen: EVN kostenlos - ja, aber wenn der vorher nicht beauftragt war? Wie gesagt, hab´ da keine Erfahrung.
Zum anderen: Der Dialer liegt zumeist eben nicht vor und somit auch kein Beweis am Rechner des Geschädigten - Dialereinwahl durch diverse Steuerungen, das Zeitalter der bunten Fensterchen ist vorbei. Die Täter gleiten nun völlig in die Anonymität und ins Eingemachte ab.
 
Telekom will zwangsvollstrecken lassen....

Hallo, 1. schon vor 2 Wochen hat mir eine Anwältin des Verbraucherschutzes in Berlin mitgeteilt, daß sich die Telekom schon am 1.3.03 freiwillig bereiterklärt hat, 0190/0900er Nummern offenzulegen. Ob sie nun per Gesetz müssen oder nicht weiß ich nicht.
2. Im Callcenter der Telekom hat man mir mittlerweile die Nummer 090090000049 genannt. Regulierungsbehörde Datenbank gibt eine Seite, von der ich nie was gehört habe dialin.global-netcom.de, Registrierung zurückgenommen. Dazu fand ich eine Pressemitteilung vom 15. April der Regulierungsbehörde, Intexus Gmbh und Global...mit Bescheid 8.4.2004 25.000 Dialern Registrierung rückwirkend entzogen, die Dialer gelten als niemald registriert, es besteht keine Zahlungspflicht, Maßnahme nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar....damit wäre für mich alles klar, aber ob Telekom u. Anwälte das auch so sehen...Grund für die Rücknahme der Registrierungen ist das Fehlen einer Wegsurfsperre....mal gucken, was nun passiert..vielleicht sollte ich den ganzen Kram nochmal der Telekom schreiben....
 
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