0900 auf ein Neues

technofreak

Forenveteran
http://www.pcwelt.de/news/sicherheit/71075/
Verbraucherschützer warnen vor einer neuen Variante der Abzocke mit 0900er-Nummern.
http://www.vzs.de/UNIQ117077905016826/link298552A.html
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen
06.02.2007
Gewinnvergabe aus Wien
Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor neuer Masche
...
Deshalb rät sie, auf derartige Gewinnmitteilungen nicht zu reagieren und keinesfalls dem Absender
durch einen teuren Anruf einen Telefonkosten-Gewinn zukommen zu lassen.
 
AW: 0900 auf ein Neues

Aber klar! Ich mag alte Witze auch gerne. Und vor allem mag ich alte britische Kriminalromane,
wenn der Bösewicht am Ende doch immer erwischt wird ;)
 
AW: 0900 auf ein Neues

http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=611
Wird im Zusammenhang mit der Mitteilung, der angeschriebene Verbraucher habe einen der abgebildeten Gewinne auf jeden Fall gewonnen, auf eine "Gewinn-Auskunft" unter Angabe einer 0190-Telefonnummer hingewiesen, so ist dies irreführend, wenn dem Verbraucher unter der entgeltpflichtigen Telefonnummer nicht die erwartete Auskunft über seinen Gewinn erteilt wird, sondern die Gewinne nur allgemein beschrieben werden.
...
Die Beklagte zu 1 hat unter der Bezeichnung "F. M. " unaufgefordert Schreiben an private Endverbraucher versandt, in denen wie nachfolgend abgebildet den persönlich angesprochenen Adressaten mitgeteilt wurde, sie hätten einen Preis gewonnen.
...
Gemäß § 4 Nr. 5 UWG handelt unlauter i.S. von § 3 UWG, wer bei Preisausschreiben und Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angibt. Ebenso ist in der Rechtsprechung zu § 1 UWG a.F. die Veranstaltung von Gewinnspielen unter dem Gesichtspunkt eines wettbewerbswidrigen Anlockeffekts durch Verschleierung der wirklichen Gewinnchancen als Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs angesehen worden, wenn im Zusammenhang mit einer Gewinnankündigung gemachte Angaben geeignet waren, bei den angesprochenen Verbrauchern unklare Vorstellungen zu wecken und darauf aufbauende unüberlegte Entscheidungen auszulösen ...
BGH I ZR 279/02

Hat "FM" seine Hausaufgaben gemacht und fängt jetzt auf dem luftigen Boden deutscher Verbraucherschutzgesetze seine Bauern?
 
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