A
Anonymous
Anbei noch ein äußerst interessanter Artikel aus dem "Nachbarforum" dialerschutz.de.
http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1464360&sr=1&a=1&d=90&t=1381211
Thema: Aktuell: 0190-Werbung in Jugendzeitungen ist sittenwidrig
sascha
Administrator
Mitglied seit: 24.02.02
Beiträge: 2808
Datum:24.05.03 01:39 Antworten Empfehlen
([email protected])
Gericht verbietet Werbung für
Handy-Klingeltöne über 0190-Nummern
(24.05.03) Werbung in Jugendzeitschriften für Handy-Klingeltöne
per 0190-Nummern ist sittenwidrig und verstößt gegen das
Wettbewerbsrecht. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg
entschieden. Die Richter gaben damit einer Klage des
Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt (OLG Hamburg,
Urteil vom 10.04.03, Az. 5 U 97/02). Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
Das Unternehmen Energy Call GmbH hatte in der Zeitschrift
„BRAVO Girl“ für Klingeltöne, Hits und Logos geworben. Diese
konnten per Handy-Anruf über eine 0190-Nummer
heruntergeladen werden; fällig wurden dabei 1,86 Euro/Minute.
Dagegen klagte der vzbv. Nach Ansicht der Verbraucherschützer
wurde bei dieser Werbung die Unerfahrenheit und der Spieltrieb
der Kinder und Jugendlichen zu gewerblichen Zwecken ausgenutzt.
Diese würden somit zu erheblichen Ausgaben verführt. Die Richter
bestätigten diese Auffassung und verboten die Werbung, da diese
sittenwidrig sei und gegen das Wettbewerbsrecht verstoße.
Zum Schutz minderjähriger Verbraucher vor unüberschaubaren
Ausgaben fordert der vzbv nach eigenen Angaben eine
Tarifbegrenzung bei kinder- und jugendbezogenen
Mehrwertdiensteangeboten sowie ein Verbot der Aufforderung zu
Wiederholungsanrufen. Zugleich kündigte der Bundesverband an,
weitere Jugendzeitschriften auf entsprechende Werbung zu
überprüfen und – wo nötig – rechtlich dagegen vorzugehen. Für
Minderjährige sei die Nutzung derartiger Dienstleistungen wegen
der nicht überschaubaren Kosten besonders gefährlich. Oft
summierten sich die Ausgaben zu beträchtlichen Summen, die nicht
selten den Einstieg in die Verschuldung bedeuten.
Hauptkritikpunkt des vzbv: Der in der Anzeige angegebene
Minutenpreis von 1,86 Euro sage nichts über die tatsächlichen
Gesamtkosten für das Herunterladen eines Klingeltons aus. Diese
werden erst viel später mit Zugang der Telefonrechnung bekannt.
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html
http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1464360&sr=1&a=1&d=90&t=1381211
Thema: Aktuell: 0190-Werbung in Jugendzeitungen ist sittenwidrig
sascha
Administrator
Mitglied seit: 24.02.02
Beiträge: 2808
Datum:24.05.03 01:39 Antworten Empfehlen
([email protected])
Gericht verbietet Werbung für
Handy-Klingeltöne über 0190-Nummern
(24.05.03) Werbung in Jugendzeitschriften für Handy-Klingeltöne
per 0190-Nummern ist sittenwidrig und verstößt gegen das
Wettbewerbsrecht. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg
entschieden. Die Richter gaben damit einer Klage des
Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt (OLG Hamburg,
Urteil vom 10.04.03, Az. 5 U 97/02). Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
Das Unternehmen Energy Call GmbH hatte in der Zeitschrift
„BRAVO Girl“ für Klingeltöne, Hits und Logos geworben. Diese
konnten per Handy-Anruf über eine 0190-Nummer
heruntergeladen werden; fällig wurden dabei 1,86 Euro/Minute.
Dagegen klagte der vzbv. Nach Ansicht der Verbraucherschützer
wurde bei dieser Werbung die Unerfahrenheit und der Spieltrieb
der Kinder und Jugendlichen zu gewerblichen Zwecken ausgenutzt.
Diese würden somit zu erheblichen Ausgaben verführt. Die Richter
bestätigten diese Auffassung und verboten die Werbung, da diese
sittenwidrig sei und gegen das Wettbewerbsrecht verstoße.
Zum Schutz minderjähriger Verbraucher vor unüberschaubaren
Ausgaben fordert der vzbv nach eigenen Angaben eine
Tarifbegrenzung bei kinder- und jugendbezogenen
Mehrwertdiensteangeboten sowie ein Verbot der Aufforderung zu
Wiederholungsanrufen. Zugleich kündigte der Bundesverband an,
weitere Jugendzeitschriften auf entsprechende Werbung zu
überprüfen und – wo nötig – rechtlich dagegen vorzugehen. Für
Minderjährige sei die Nutzung derartiger Dienstleistungen wegen
der nicht überschaubaren Kosten besonders gefährlich. Oft
summierten sich die Ausgaben zu beträchtlichen Summen, die nicht
selten den Einstieg in die Verschuldung bedeuten.
Hauptkritikpunkt des vzbv: Der in der Anzeige angegebene
Minutenpreis von 1,86 Euro sage nichts über die tatsächlichen
Gesamtkosten für das Herunterladen eines Klingeltons aus. Diese
werden erst viel später mit Zugang der Telefonrechnung bekannt.
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html