0190.. Brauchen dingend Rat

A

Anonymous

Hallo liebe Leute vom Forum ..ich habe da mal eine Frage ....
Thema 0190....

Ich habe Ende September meine Telefonrechung erhalten und da war eine irre grosser Posten zu finden, denn ich nicht gewillt bin zu zahlen.
Es handelt sich dabei um eine einmalige Internetverbindung vom 26.04.2003 !!!! .
ueber die Telekom und den Zwischenanbieter "KOMTEL" habe ich den wohl richtigen Anbieter jetzt herausgefunden.
Es soll sich dabei um eine Firma in Duesseldorf handeln.
Man hat mir auch mitegeteil wie der Betrag entstanden ist.
Ich war galtte 98 SEK !! wohl eingelogt ind soll dafuer 100 EURO !!! bezahlen.
Leider habe ich keine Rechtschuctzversicherung und bin mir jetzt nicht sicher was ich machen soll. Brauche dingen gute Infos dazu und Erfahrungswerte . Was´soll ich tun ??
Muss ich damit zur Polizei und was kostets mich das nachher ???

Bezahlt habe ich nur die Telekom ..die naderen 100 EURO sind noch offen ...

Ich warte auf dringede Info von EUCH ..DANKE !!! :oops:

Claudia
 
Als ersten Schritt empfehle ich:


http://www.dialerschutz.de/home/Geschadigte/geschadigte.html

Dort vor allem dem Rechnung widersprechen und genau angeben welcher Betrag gezahlt wird und welche nicht.

Das sonst anteilig auf alle Rechnungsposten verteilt wird:

Vgl. § 15 Abs. 2 TKV

(2) Begleicht der Kunde die Rechnung nur teilweise, ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Zweifel davon auszugehen, dass die Zahlung auf die Forderungen der einzelnen Anbieter entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtforderung erfolgt.
@ schokobeanchen

Musterschreiben für den Widerspruch: http://www.dialerschutz.de/home/Downloads/downloads.html

Einen ganz konkreten Fall findet man unter: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=0 – kostet aber etwas Zeit.

Wichtig sind dann noch die drei Teile Beweislastumkehr im Forum Recht und Gesetzt von Dialerschutz unter http://forum.webmart.de/wmforum.cfm?id=1461578

Wichtig ist dann noch die Beweislastumkehr im Forum unter http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2545
 
0190.....

vielen lieben dank ..ich werde mir mal morgen meine unterlagen zusammen suchen und an die genannte adresse mich wenden ...

ich habe leider die unterlagen heute nicht zur hand :cry:

ich werde mich auf den unterschiedlichen Internetseiten dann mal schlau machen ..habe halt nur angst wa szu machen ..weil ich keine rechtschutzversicherung habe...

claudia
 
Sehe dich doch mal auf http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm um, da findest du Dialer-Urteile. In letzter Zeit waren die sehr positiv für die Verbraucher.
Ich denke einen RA brauchst du nur, falls es wirklich zu einem Prozess kommen sollte (ziemlich selten). Davor kannst du die Briefe auch selber schreiben, Vorlagen findest du hier genug.

Torian
 
Re: 0190.....

schokobeanchen schrieb:
ich werde mich auf den unterschiedlichen Internetseiten dann mal schlau machen ..habe halt nur angst wa szu machen ..weil ich keine rechtschutzversicherung habe...

claudia

Nur mal zum allgemeinen Verständnis: Eine Rechtsschutzversicherung ist in Deutschland keine Pflichtversicherung!! Man kann auch ohne leben und gesund alt werden!!

Wenn du absolut im Recht bist und das als Ergebnis einer gerichtlichen Auseinandersetzung steht, wobei die Gegenseite dann nicht in Insolvenz gegangen sein sollte, ist es vollkommen egal, wieviel der Prozess gekostet hat - der Verlierer zahlt!

Hast du verloren, war meistens von Anfang an was nicht richtig. Oder anders herum: Wenn du im Unrecht bist, ist's ok, wenn's kostet. Die Rechtschutzversicherung prüft auch vor Deckungsschutzzusage erst mal, ob sie Aussicht auf Erfolg sieht - wenn nicht, gibt's auch von der nix Kohle.

Im Übrigen kostet ein Vollprozess über € 100,00 Hauptforderung
  • Gerichtskosten 1. Instanz - 75,00 €
    Anwaltskosten selbst (30/10) - 100,05 €
    Anwaltskosten Gegner (30/10) - 100,05 €
    Dieser Vollprozess liegt vor, wenn es eine Beweisaufnahme (Zeuge, Sachverständiger) gegeben hat und als Schluss kein Versäumnisurteil, kein Vergleich etc. geschlossen, sondern ein "streitiges Urteil" gefällt wurde.
    Hinzu kommen Kosten und Auslagen z.B. für Anwaltsfahrten, Zustellungen, Kopien etc.
Kommt es zur inzwischen fast Standard zu nennenden Konstellation (nur mündliche Verhandlung ohne Beweisaufnahme - 20/10-Anwaltsgebühren), summieren sich die Kosten für den Verlierer auf € 208,40 zzgl. Hauptforderung und übriger Kosten und Auslagen.

Eben deshalb:
Hier gut lesen, ggf. weitere Rückfragen stellen zur Absicherung und dann entscheiden, was passieren soll. Triffst du dann - und das klappt hier meistens - die richtige Entscheidung, ist die Kostenfolge dieser Entscheidung absolut planbar. Mit oder ohne Versicherung.

Das Risiko des eigenen Lebens innerhalb einer Gesellschaft unterschiedlichster Charaktere ist nach wie vor nicht vollständig versicherbar!
 
@sascha -
dann bitte mit Quellenangabe: Prof. Dr. Michael Kloepfer (derzeit Humboldt-Uni Berlin), mein Ö-Rechts-Prof, der neben diesem Satz u.a. auch im SS 1990 den Einigungsvertrag "zerlegt" hat, der nämlich danach seit 03.10.1990 Null Uhr unwirksam ist (§ 181 BGB) ...
 
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