In Sachen "Osterping" wurde mir heute von der Staatsanwaltschaft Dortmund mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wurde
( 170 Js 780/07 A, §263 gegen B*L*)
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=143678&highlight=0137+ostern#post143678
Das Schreiben vom 27. Juni konnte zunächst nicht zugestellt werden, weil man meine neue Adresse nicht hatte. Eine Rechtsbehelfsbelehrung im Hinblick auf eine mögliche Beschwerde ist nicht dabei.
Als Gründe für die Einstellung werden genannt, dass
Des weiteren sei
Fazit: Der von der Politik in Ahnungslosigkeit ermöglichte massenhafte anonyme Betrug zugunsten unbekannter Täter und dtms&friends wird von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt.
Was tun? Die Seiten wechseln?
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( 170 Js 780/07 A, §263 gegen B*L*)
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=143678&highlight=0137+ostern#post143678
Das Schreiben vom 27. Juni konnte zunächst nicht zugestellt werden, weil man meine neue Adresse nicht hatte. Eine Rechtsbehelfsbelehrung im Hinblick auf eine mögliche Beschwerde ist nicht dabei.
Als Gründe für die Einstellung werden genannt, dass
sei. Kein Wunder, wir haben damals ja zeitnah für Abhilfe gesorgt.eine Konkretisierung der Vorwürfe (...) lediglich in geringstem Umgang möglich
Des weiteren sei
Außerdem haben sich keine Ermittlungsansätze ergebenlediglich der Auszahlungsbetrag an eine unter den Personalien des Beschuldigten aufgetretene Person feststellen, wobei eine hinreichend sichere Identifizierung bislang nicht erfolgt ist. Zureichende Beweismittel, die eine zureichende Konkretisierung einzelner Taten und konkreter Schäden namentlich bekannter Anrufer ermöglichen, liegen insbesondere nach Löschung der Verbindungsdaten nicht vor
die eine Beteiligung des Beschuldigten über die Anmietung der MABEZ/Sonderrufnummern hinaus belegen
Dabei ist auch berücksichtigt, daß eine Identifizierung des Beschuldigten bislang allein anhand der gegenüber der Firma dtms mitgeteilten Kundendaten erfolgt ist. Eine Überprüfung der hinterlegten Personalien ist dort nict erfolgt
Unter diesen Umständen wäre das Verschulden als gering anzusehen. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht in diesem Fall nicht
Fazit: Der von der Politik in Ahnungslosigkeit ermöglichte massenhafte anonyme Betrug zugunsten unbekannter Täter und dtms&friends wird von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt.
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