rambalamba
Frisch registriert
Ich habe mich an die Netzagentur gewandt, da ich einen Anruf erhielt und aufgefordert wurde, die Nummer 01377700028 anzurufen, um an ein Gewinnspiel teilnehmen zu können.
Diese Rufnummer wurde jetzt gesperrt.
Damals hatte ich mich auch an die Telekom gewandt, damit sie mir sagen, wer der Inhaber ist. Die Telekom hat sich nie bei mir gemeldet.
Schade.
Ich denke aber, dass es andere interessieren könnte, was die Netzagentur geschrieben hat. Daher veröffentliche ich es hier.
Diese Rufnummer wurde jetzt gesperrt.
Damals hatte ich mich auch an die Telekom gewandt, damit sie mir sagen, wer der Inhaber ist. Die Telekom hat sich nie bei mir gemeldet.
Schade.
Ich denke aber, dass es andere interessieren könnte, was die Netzagentur geschrieben hat. Daher veröffentliche ich es hier.
Ihre Nachricht vom: 14.12.2008
Unser Zeichen: XXX
Missbrauch von Rufnummern
Sehr geehrter Herr XXX,
Sie hatten sich an die Bundesnetzagentur gewandt, da Sie unerwünschte automatisierte Anrufe erhalten hatten, bei denen in einer Bandansage die Rufnummer (0)137 770 0028 beworben wurde.
Aufgrund des Verstoßes gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wurde die Abschaltung der Rufnummer angeordnet.
Zugleich wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für Verbindungen zu der Rufnummer (0)137 770 0028 zwischen dem 14.12.2008 und dem Zeitpunkt der Abschaltung angeordnet.
Die ausgesprochenen Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die über diese Rufnummern im genannten Zeitraum zustande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Sie als betroffener Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr eingezogen werden.
Verstößt ein Rechnungssteller gegen ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot so ahndet die Bundesnetzagentur dies. Bitte melden Sie sich daher, wenn nach dem angegebenen Zeitpunkt diese Verbindungen trotzdem auf Ihrer nächsten Telefonrechnung erscheinen sollten und schicken Sie eine Kopie der betreffenden Rechnung mit, aus der der Zeitpunkt des Anrufs und die Rufnummer erkennbar sind.
Erlauben Sie uns noch folgenden Hinweis:
Die Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote der Bundesnetzagentur greifen nicht unmittelbar, wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat. In diesen Fällen sollten Verbraucher dennoch versuchen, das Geld bei ihren Netzbetreiber zurückzufordern. Das TKG eröffnet dabei für die Bundesnetzagentur nicht die Möglichkeit, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre eventuellen zivilrechtlichen Ansprüche ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes zu verfolgen.
Weitere Informationen zu den von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen finden Sie auch im Internet unter www.bundesnetzagentur.de unter dem Link „Rufnummernmissbrauch – Spam – Dialer“, „Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch im Bereich Dialer, Spam und Sprachtelefonie
Bundesnetzagentur | Liste eingeleiteter Maßnahmen
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur