Bereits vor 2 1/2 Jahren beklagte ich eine Gesetzeslücke im Zusammenhang mit "Inkasso-Stalking"
Ich schrieb damals:
ich würde - aus den Erfahrungen mit der StA München - noch den Aspekt der Fahrlässigkeit ("durch geschäftsübliche Prüfung") integrieren wollen.
und: "Der Versuch ist strafbar"
evtl. "besonders schwerer Fall" (z.B.: besonders nötigend oder "hohe Anzahl" oder ähnliches)
Freiheitsstrafe bis 5 Jahren? Wann?
Abgrenzung zu "versehentlich falsche Rchnung" (operationalisiert z.B. durch die Anzahl der Forderungen: einige versehentliche Forderungen sind denkbar, wie grenzt man das ab?
Dazu würde ich evtl. eine Petition machen wollen.
Meinungen? Ideen? Strategien? Procedere?
http://de.wikipedia.org/wiki/Petition
Wer würde bei der Formulierung helfen? Wer würde gerne eine öffentliche Petition einreichen? Könnte man mit medialer Unterstützung rechnen? (Akte? Blogs?)
Ist es realistisch, das bis zum 9. Mai auf die Beine zu stellen?
http://www.wahlergebnisse.nrw.de/landtagswahlen/2010/index.html
Ich schrieb damals:
Statt dass man erkennt, dass es da eine Lücke gibt, nämlich meinen ganz simplen "Rechnungslegungsbetrug":
§263x "Rechnungslegungsbetrug"
Wer durch das Versenden von Rechnungen, Mahnungen oder durch Darlegung in jedweder anderen Kommunikationsform bei einem anderen bewusst (*) fälschlich den Eindruck erweckt, ihm gegenüber einen Zahlungsanspruch zu haben, wird mit einer Geldstrafe belegt, die das Volumen der geforderten Beträge deutlich überschreiten muß
§263y "Beihilfe zum Rechnungslegungsbetrug"
Wer einen anderen durch (...) bei der Einforderung nicht bestehender Forderungen unterstützt, macht sich der Beihilfe zum Rechnungslegungsbetrug nach §263x schuldig, wenn er das Nichtbestehen der Forderung durch geschäftsübliche Prüfung erkennen hätte können.
(*) müsste genauer operationalisiert werden
ich würde - aus den Erfahrungen mit der StA München - noch den Aspekt der Fahrlässigkeit ("durch geschäftsübliche Prüfung") integrieren wollen.
und: "Der Versuch ist strafbar"
evtl. "besonders schwerer Fall" (z.B.: besonders nötigend oder "hohe Anzahl" oder ähnliches)
Freiheitsstrafe bis 5 Jahren? Wann?
Abgrenzung zu "versehentlich falsche Rchnung" (operationalisiert z.B. durch die Anzahl der Forderungen: einige versehentliche Forderungen sind denkbar, wie grenzt man das ab?
Dazu würde ich evtl. eine Petition machen wollen.
Meinungen? Ideen? Strategien? Procedere?
http://de.wikipedia.org/wiki/Petition
Wer würde bei der Formulierung helfen? Wer würde gerne eine öffentliche Petition einreichen? Könnte man mit medialer Unterstützung rechnen? (Akte? Blogs?)
Ist es realistisch, das bis zum 9. Mai auf die Beine zu stellen?
http://www.wahlergebnisse.nrw.de/landtagswahlen/2010/index.html