@ Sascha:
ist es denn "geheim", wer der große unbekannte Experte ist? Oder sucht ihr den noch?
@ Blumenwiese23:
Blumenwiese 23 schrieb:
Wenn unklar ist, ob ein Vertrag zustandekam, der Vertrag aber jedenfalls wegen der fehlenden Registrierung gem §134 BGB nichtig ist, und schon deshalb...