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@Hippo Hier die Voraussetzungen für einen Fachanwalt in Urheber- und Medienrecht
80 Fälle aus allen Bereichen des § 14j Nr. 1 bis 6. Von diesen Fällen müssen sich mindestens je 5 auf die in § 14j Nr. 1 bis 3 genannten Bereiche beziehen. Mindestens 20 Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein...
Welche Thematik meinst du denn? Alles was mit Abmahnungen zu tun hat?
Das mit den eigenen Anwaltskosten hat ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht geschrieben, hoffe doch das der sich damit auskennt. Sonst dürfte der sich bestimmt nicht nicht Fachanwalt nennen :confused:
Ich hoffe, dass ein Anwalt juristisch sattelfest und kein laienhaftes Geschwubbel von sich gibt!
Hier wird doch der Fall geregelt, bei dem ich meine eigenen Anwaltskosten in Rechnung stellen kann.
Das bedeutet doch, dass ich vom Anwalt vertreten bin und nicht als Laie auftrete.
Aber eigentlich hat Käsekuchen doch recht, Sasson307 geht es doch darum das die Verknüpfungen "Erotikseiten zum Facebook-Account" verschwinden. Denke nicht das Sasson307 mit Klarnamen auf den Erotikseiten angemeldet ist.
Deshalb ist die einzige Möglichkeit Beweise zu sammeln und dann damit zum...
Vielleicht kann man mit dem neuen Gesetz sogar den Abmahnern die eigenen Anwaltskosten in Rechnung stellen, das habe ich hier gelesen. zumindest dann wenn die Form nicht stimmt.
Extremismus ist grundsätzlich Mist, da stimme ich dir voll und ganz zu. War auch eher ein Vorschlag sich politisch zu anagieren.
Wie man das macht soll jeder selbst entscheiden, Hauptsache man macht etwas. Einfach nur rumsitzen und dann immer meckern finde ich zum :mad:
Stimme ich dir vollkommen zu.
Ich sage ja euch nicht, dass man das alles der ANTIFA überlassen soll. War eher ein Vorschlag sich politisch zu anagieren. ;)
Wenn nichts über ihren Anschluss geladen wurde, hätte sie auch keinen Brief von Waldorf Frommer bekommen, oder?
Ich würde mal in der Familie fragen, oder vielleicht war ja das WLAN offen?
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