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Hallo! Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich wollte noch sagen dass ich Ausländer mit Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in Deutschalnd bin…habe kein Gewerbe oder keine Firma in Deutschland oder im Ausland angemeldet.. …was ich nicht weisst ist ob meinen erster Widerrufsschreiben wirksam...
Hallo Zusammen,
habe auch die Dummheit gemacht und mich bei der B2B registriert, als so zusagen gewerbetreibender, was ich eigentlich nicht bin…und leider die 240 Euro bezahlt….habe jetzt auch noch eine Zahlungsaufforderung über 89.-Euro Aufnahmegebühr erhalten….will aber nicht mehr weiter...
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