Ich finde, man sollte die Dinge jetzt nicht durcheinander würfeln. Eine DDOS-Attacke ist eine Straftat, wer tatsächlich dahinter steckt, wird ohnehin schwer zu ermitteln sein. Auch wenn gewisse Rückschlüsse nahe liegen, sollte auch hier der Grundsatz gelten "im Zweifel für den Angeklagten"...