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  1. S

    [melango] GewerblichHandeln.de oder melango.de

    Auszug aus dem StGB für Österreich: Betrug § 146. Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am...
  2. S

    [melango] GewerblichHandeln.de oder melango.de

    also, bei uns in Österreich ist es sehr wohl strafbar und ein Betrug, wenn man sich durch vorgabe falscher Tatsachen eine Leistung erschleicht. Und das hat Merlango getan.
  3. S

    [melango] GewerblichHandeln.de oder melango.de

    Ja, das mag richtig sein, jedoch war vor einer Registrierung ja gar nicht ersichtlich, welche Artikel gewerblichhandeln.de (Melango) überhaupt anbietet. Erst danach habe ich festgestellt, das für meinen Geschäftsbereich keine Artikel angeboten werden. Das ist eine vortäuschung von Tatsachen...
  4. S

    [melango] GewerblichHandeln.de oder melango.de

    Vorsicht bei der Webseite www.gewerblichhandeln.de Diese Webseite lockt mit günstigen Großhandelspreisen für Wiederverkäufer. Was die Plattform allerdings anbietet, kann man im Detail erst nach der Registrierung sehen. Also habe ich mich registriert und dann festgestellt, das für mein Gewerbe...
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