AW: VORSICHT vor Lottoverbund.com!!
Für User aus Österreich könnte folgendes interessant sein:
So gilt also § 56 Abs 3 GlücksspielG, der die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen verbietet:
„Verboten ist auch die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen, wenn die erforderlichen Einsätze...