AW: Jetzt droht man mir
Reagier da doch nicht panisch!!
Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, oder auch Vorladungen vor Gericht sind per e-mail nicht zustellbar.
Das zustandige Amtsgericht, und nur das, kann die oben genannten Dinge veranlassen. Und weil die Amtsgerichte wissen, dass...