Ein Wort zu eurer komischen Rechtsberatung. Bin zwar kein Jurist, lesen kann ich aber:
RDG, §6, Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).
Demnach...