Ist keine gute Entscheidung, es sei denn, du hast eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung. Die Kosten, die dir durch den Besuch des Anwalts entstehen, wird dir keiner ersetzen, es sei denn, du strengst deinerseits eine negative Feststellungsklage an. Ich hätte auf das Schreiben...