AW: Gerichtlicher Mahnbescheid
Theoretisch geht Einschreiben-Rückschein, das sehen die §§ 166, 175 ZPO ausdrücklich vor.
Aber:
Wird der Schuldner nicht angetroffen, oder verweigert er die Annahme, oder holt er das Einschreiben/RücKscheinschreiben nicht ab, geht das Schreiben zurück - eine...