So wird´s gewesen sein. Hätte der Beklagte als erstes die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung bestritten, hätte das Gericht sicherlich auf der Gegenseite nachgefragt.
Wenn sich der Beklage mit einem "ja wir haben die Prüfung gemacht und alles war ok" zufrieden gibt, hat der Richter...