AW: Abo bei www....-heute.com
Dann halte uns bitte auf dem Laufenden!
Rein juristisch ist es nahezu unmöglich zu beweisen, dass jemand nie auf einer Seite gewesen ist.
Das ist aber auch nicht erforderlich, weil die Beweislast beim Anbieter, der seine Vergütung will, liegt, und zwar auch...