AW: BGH zu R-Gesprächen
Und was gilt, wenn das Entgelt nicht wucherisch überhöht sein sollte:
Der BGH sieht aber in § 16 Abs. 3 Satz 3 TKV die spezialgesetzliche Grundlage für eine Anscheinshaftung:
Für diese spezialgesetzliche Anscheinshaftung kommt es in jedem Einzelfall darauf an, ob...