Heiko, hast schon recht...
Aber handelt es sich hier nicht um Fahrlässigkeit?
Was da "Anwalts-Liebling" absichert ist der sogenannte
"Internet-Rechtsschutz" - D. h. Im privaten Bereich für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden/wurden...
Der Einzelfall sollte natürlich...