AW: TemAve Net GmbH
Ist ja alles schön und gut. Allerdings ist es NICHT Aufgabe des vermeintlichen Kunden, zu beweisen, ob ein Vertrag geschlossen wurde oder nicht. Das gilt nicht nur in der Nutzlosbranche, sondern überall. So ist es auch im BGB geregelt.
Daher kann man sich zurücklehnen bis...