Wobei allerdings beachtet werden muss, dass es sich bei der Verfügung 54. der RegTP lediglich um einen Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung) einer Behörde handelt, der aufgrund des § 43b V TKG erlassen wurde. Ob die RegTP dabei richtig liegt, versuche ich ja gerade zu ermitteln.
Mir scheint...