Suchergebnisse

  1. R

    Urteil: Dialer-Anbieter müssen von Beginn an Preis nennen

    Die Topicüberschrift ist irreführend. Das LG Mannheim hat mitnichten entschieden, dass der Preis auf der Startseite genannt werden müsste. Vielmehr führt es aus: "Es erscheint durchaus denkbar, dass die erforderliche Aufklärung des Verbrauchers auch an anderer Stelle als auf der...
  2. R

    Aktivlegitimation oder "Wessen Forderung ist es nun?

    zur Info: Das AG Flensburg geht davon aus, dass es sich bei den 0190-Forderungen um solche des Mehrwertdienstanbieters handelt. Es hat eine Klage eines Inkassobüros als unschlüssig abgewiesen, weil das Inkassobüro (trotz richterlichen Hinweis nach § 139 ZPO) nicht dargelegt hat, dass der VBN...
  3. R

    Aktivlegitimation oder "Wessen Forderung ist es nun?

    zum Topic: bei beiden BGHEen handelt es sich um Fälle, bei denen jeweils ein Teilnehmernetzbetreiber, klagte. Ein Verbindungsnetzbetreiber war nie beteiligt. Bei der Mehrzahl aktueller Dialerentgeltforderungen wird es jedoch maßgeblich auf die Interconnectionverträge zwischengeschalteter...
  4. R

    Aktivlegitimation oder "Wessen Forderung ist es nun?

    Einspruch Wie sich aus der zitierte Textstelle ergibt, tritt nach der Entscheidung des Senats vom 22. November 2001 (nicht nach der aktuellen Entscheidung) ein zweites Rechtsverhältnis hinzu. Aber auch damals prüfte der Senat einen Anspruch des Netzbetreibers auf das erhöhte Entgelt. In...
  5. R

    Voraussetzungen fuer Anwendbarkeit §263b, Absatz 3, StGB

    Das Verständnis sonstiger §§ mag zwar bei vielen Leuten dieses Forums (und dieses threads) fehlen, jedoch sollte sich der "Gast" zunächst einmal an die eigene Nase fassen. Im Übrigen kann es sich bei ihm eigentlich nur um einen Mitarbeiter eines deutschen TNB handeln - das sind die...
  6. R

    Der Crosskirk-Drücker und sein Clientel.

    LOL Dabei hätten die webmaster doch bei der ersten Benutzung des TRTI-Dialers erkennen müssen, dass sie mit [] Geschäfte machen. [Virenscanner: Ein Wort entfernt]
  7. R

    Voraussetzungen fuer Anwendbarkeit §263b, Absatz 3, StGB

    In der Dialerproblematik dürfen bei einer Aufzählung möglicher Straftatbestände natürlich die §§ 303a, b StGB nicht fehlen:
  8. R

    Voraussetzungen fuer Anwendbarkeit §263b, Absatz 3, StGB

    Ja, wenn vorher ein Anwahlziel bestand (DFÜ- s.o.). Wenn aber der Dialer - auf den irrtumsbedingten Klick des Endkunden - genau das tut, was er soll, gibt es doch keine programmwidrige Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs. Das predige ich diversen StAen schon seit 2 Jahren - aus mir...
  9. R

    Voraussetzungen fuer Anwendbarkeit §263b, Absatz 3, StGB

    @dvill Du prüfst da einen Betrug. Maßgebend ist doch, dass der user irrtumsbedingt gewisse Dinge unternimmt, die ihn in Schwierigkeiten bringen. Ich verwende dabei absichtlich nicht die Begriffe Vermögensverfügung, Kausalität und Schaden, weil man für eine korrekte Subsumtion ziemlich weit...
  10. R

    Voraussetzungen fuer Anwendbarkeit §263b, Absatz 3, StGB

    ? Ein Irrtum ist jeder Widerspruch zwischen Vorstellung und Wirklichkeit. Dies setzt keine WE voraus. Und was sollte eine menschliche WE mit § 263a StGB zu tun haben?? Hmm - bei Dialern, die bestehende DFÜ-Verbindungen dergestalt verändern, dass der nächste Einwahlvorgang zu einer...
  11. R

    Voraussetzungen fuer Anwendbarkeit §263b, Absatz 3, StGB

    Auch wenn §263a StGB im Rahmen der Dialerproblematik immer erwähnt wird: Kann mir einer erklären, inwiefern bei einem Dialer das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs beeinflusst wird, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen? Bei rechtswidrigen Dialern ist doch...
  12. R

    Rechnung über 120 Euro, MSN = legaler Dialer?

    Ich tippe ganz einfach mal darauf, dass der router nicht fachgerecht konfiguriert wurde und irgendjemand mit Zugriff auf den Rechner den MSN Tarif nutzen wollte. Kann denn beides zweifelsfrei ausgeschlossen werden?
  13. R

    Regulierer gehen gegen "Hanseaten-Dialer" vor

    HAS bitte :-p. Das Verschieben geschah auf meinen Wunsch und weil es sich bei den postings um einen Streit über eine abstrakte Rechtsfrage handelt, die im Recht&Gesetz-Forum besser aufgehoben ist. Durch Klick auf den von BenTigger gesetzten Link sollte es aber jedermann möglich sein, an der...
  14. R

    BGH: Heimliche Dialereinwahl muss nicht bezahlt werden

    Natürlich ist es Sache des Gesetzgebers und der RegTP, die Anforderungen zum Registrierungsverfahren sinnvoll festzulegen. Leider ist dies bislang noch nicht geschehen. Allerdings weis auch jeder, der sich auch nur ein wenig mit der Materie beschäftigt, dass sich die Netzbetreiber - allen...
  15. R

    BGH: Heimliche Dialereinwahl muss nicht bezahlt werden

    Leider verhalten sich die StAen in dieser Sache äusserst passiv. Insbesondere die StA Landshut, die mir Mitte 2002 als zentrale Anlaufstelle in Sachen Dialerkriminalität genannt wurde, unternimmt bis heute gar nichts , obwohl diverse Beispielsverstöße ausführlichst dokumentiert zur Anzeige...
  16. R

    BGH: Heimliche Dialereinwahl muss nicht bezahlt werden

    §§ 145 ff; 312 ff BGB i.V.m. der PAngV regeln schon seit Jahren den Vertragsschluss über Dialer. Dies ist den usern heute auch nicht aufzuerlegen, weil es keinen Schutz gibt. Das ist heute leider teilweise immer noch so. Selten so gelacht. Wenn die RegTP dies tatsächlich behaupten sollte...
  17. R

    BGH: Heimliche Dialereinwahl muss nicht bezahlt werden

    Endlich gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung, die dieses "Sorgfaltspflicht des Internetnutzers"-Argument verwirft. Obwohl jedem Richter klar sein sollte, dass jegliche Schutzvorkehrungen des users keine 100% Sicherheit gewährleisten können, wurde ja leider vielfach anders entscheiden.
  18. R

    Regulierer gehen gegen "Hanseaten-Dialer" vor

    Könnte einer der Mods diesen thread ins Recht&Gesetz Forum stellen? Vielleicht kommen dort noch weitere Meinungen zusammen. Danke.
  19. R

    Regulierer gehen gegen "Hanseaten-Dialer" vor

    Wobei allerdings beachtet werden muss, dass es sich bei der Verfügung 54. der RegTP lediglich um einen Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung) einer Behörde handelt, der aufgrund des § 43b V TKG erlassen wurde. Ob die RegTP dabei richtig liegt, versuche ich ja gerade zu ermitteln. Mir scheint...
  20. R

    Regulierer gehen gegen "Hanseaten-Dialer" vor

    Der Umkehrschluss ist keineswegs gewagt. Scheinbar hat der Gesetzgeber ganz bewußt nicht diese Formulierung gewählt: " Anwählprogramme (Dialer), die sich über xxx-Mehrwertdiensterufnummern einwählen". Ich persönliche verstehe unter einem Dialer tatsächlich nur ein Anwählprogramm, unabhängig...
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