AW: Starlotto.de
Fett von mir:
Verjährungsfrist beträgt regelmäßig drei Jahre.
Also:
Drei Jahre insgesamt. Mahnbescheid hält die Uhr an.
Widerspruch ist letzte Verfahrenshandlung, dann sechs Monate, wenn nicht Klage erhoben.
Dann startet die Uhr dort, wo sie der Mahnbescheid angehalten...