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Vielen Dank. Das heißt aber auch, dass er je nach Provider, unterschiedlich schnell reagieren muss, wenn er einen Rechtsverstoß feststellt? Sonst wären u.U. die Daten bereits gelöscht.
Ich würde gerne noch einmal etwas hinterfragen.
Ab welchen Zeitpunkt wird ein Provider die Aktivitäten der abgemahnten User aufzeichnen? Und über welchen Zeitraum? Wer gibt also den Startschuss? Wenn die jetzt abgemahnten Personen die Seite im August aufgerufen hatten, jetzt die Abmahnung...
@Reducal
Das kommt eventuell noch dazu. Gemeint war aber, dass in der Abmahnung nicht angegeben ist, dass die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. Das würde aber gegen §97a Abs.2 Nr. 4 verstoßen.
So wird es bei Heise berichtet. Dort wird auch schon der 25. Dezember vorausgesagt. Allerdings sind das wohl Fake-Mails eines Trittbrettfahrers (wird spekuliert).
Es soll sich auch eine zip. Datei im Anhang befinden.
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