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"Es gibt keine allgemeine Lebenserfahrung dahingehend, dass Rechtsanwälte,
deren Schriftsätze bedenkliche oder gar falsche juristische Ausführungen enthalten,
zu besseren oder richtigeren Ausführungen in der Lage wären; im Gegenteil."
LG München I, Urteil vom 04.10.2007 - Az. 7 O 2827/07 - rechtskräftig
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