Das dass so oder so ausgehen kann, wird klar sein, denke ich. Es ist aber letzlich eine Frage, worauf man abzielt. Und letztlich gibt § 263 BGB StGB* da schon eiuniges her, was anwendbar ist.!
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen...