Aktueller Inhalt von kabelb

  1. K

    Polizeiliche Vorladung

    Im polizeilichen Ermittlungsverfahren ist man "Beschuldigter", nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft "Angeschuldigter" und nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht "Angeklagter", vgl. § 157 StPO. Mit der Bezeichnung "Betroffener" kann daher nur der Geschädigte gemeint...
  2. K

    Anruf von 06994540311

    Ich empfehle auch immer die Nummer in verschiedenen Schreibweisen bei Google einzugeben. Mal mit 0 mal ohne! Meist erscheinen dann unterschiedliche Treffer bzw. überhaupt welche!
  3. K

    Hipphipp ...

    Hipphipp ...
Zurück
Oben