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So heute is dann der Brief von Hörnlein & Feyler angekommen sich doch außergerichtlich auf 145€ zu einigen.
Unten drunter dann nochmal nen Satz, als würden se ansonsten klagen.
"... die Gesamtforderung wird zur sofortigen Zahlung fällig und die gerichtliche Geltendmachung muss ihren Fortgang...
Zumal da auch nur "AGB bestätigen" und nichts mit "kaufen / kostenplichtig bestellen"oderso steht...
Mein Wiederspruch ist btw rausgegangen.
Falls noch was von denen kommt, dann direkt von Web.de oder wieder Anwalt/Inkasso?
Naja der Mahnbescheid ist ja jetzt da. Dem werde ich auch komplett wiedersprechen.
Und so wie ich das hier bisher gelesen habe war es dann doch so ziemlich oder?
Wirklich vor Gericht sind die meines Wissens ja noch nie gegangen.
Also einfach Gesamtwiederspruch einlegen und warten was kommt...
Hab ich schon irgendwas falsch gemacht? Oder war das jetzt darauf bezogen, wenn ich die Feststellungsklage einreichen würde?
Hallo allerseits.
Ich entschuldige mich gleich vorweg, weil meine Frage vermutlich auf einer der letzten 102 Seiten irgendwo beantwortet wurde.
Ich habe mir allerdings die letzten durchgelesen und man möchte sich ja auch nicht auf ne Antwort von vor 1 Jaher verlassen.
So wie ich das aus...
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