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Moin Leute,
ich habe folgendes Problem... Ich habe ein Phänomen entdeckt und benötige von diesem mal die strafrechtliche Bewertung!
Ist es ein § 263 a StGB( Computerbetrug)? Wenn ja, warum? Und wenn nicht, was dann u warum nicht?
Es handelt sich um folgendes Phänomen...
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