Man muss aber beachten, dass die Inkassobüros nicht blöd sind. Die 0,11 EUR Überweisung zum Abklopfen des Kontos erfolgt meistens, wenn ein Vollstreckungstitel vorhanden ist, damit sie gleich das Konto pfänden lassen können. Die 40 EUR Ermittlungsgebühren fallen dem Schuldner vor allem dann an...