Nun ist er da: der Probenzauber !

bgmflo (Gast) schrieb:
Habe [...] auch meine Rechnung erhalten.
Habe natürlich auch gleich reagiert, dass ich nie was ausgefüllt habe. [...] Was kann ich noch machen?
Was würdest Du denn machen, wenn Du von einem Fitnessstudio eine Rechnung für einen Jahresbetrag erhalten würdest und Dir ganz sicher bist, Dich dort nicht angemeldet zu haben?

Und noch eine Frage: Meinst Du, ein Anbieter kann nachweisen, dass Du Dich angemeldet hast, obwohl Du weder dort warst noch etwas eingegeben hast? Den Vertragsschluss beweisen muss immer der, der auf die Leistung pocht.

Was Du konkret machen sollst, darf Dir hier aber niemand sagen. Individuelle Rechtsberatung zum Vorgehen im konkreten Einzelfall ist in einem Forum nicht erlaubt, hierzu kann man sich an die Verbraucherzentralen oder an Anwälte wenden.

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Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos siehe >HIER< (blaue Schrift anklicken)
 
Und noch eine Frage: Meinst Du, ein Anbieter kann nachweisen, dass Du Dich angemeldet hast, obwohl Du weder dort warst noch etwas eingegeben hast? Den Vertragsschluss beweisen muss immer der, der auf die Leistung pocht.

Verstehe ich net???
 
Ich meinte, dass nicht der "Nichtkunde" beweisen muss, dass er sich nicht angemeldet hat. Der Anbieter muss beweisen, dass sich der Kunde angemeldet hat. Unter normalen Umständen kann etwas, was nicht passiert ist, auch nicht bewiesen werden.
 
Ich schicke Dir jetzt eine Rechnung über die Jahresgebühr für die Mitgliedschaft in meinem Gartenzwerge e.V., für den Du kein Mitgliedschaftsformular ausgefüllt hast und von dem Du zum ersten Mal durch meine Rechnung etwas hörst. Solltest Du nicht zahlen, werde ich zuerst zwei Inkassobüros und danach einen gefährlichen Anwalt einschalten.

Hättest Du vor mir dann auch Angst?
 
rolf76 schrieb:
Unterschiedlich gestaltete Anmeldeseiten

Zu einer von der Startseite abweichenden Unterseite von Probenzauber gelangt man, wenn man bei Google nach "kostenlos" sucht und die auf der Ergebnisseite platzierte Werbung von probenzauber (siehe screenshot) anklickt.
Gratisproben kostenlos abstauben. Jetzt schnell anmelden. Mein Tipp!
Der bei Google geschaltete Link führt allerdings nicht auf die Startseite von probenzauber, sondern auf eine Unterseite mit der Endung /?log=12, die von der weiter oben geposteten Startseite abweicht, insbesondere ist der Text neben dem "AGB"-Häkchen ist deutlich kürzer als auf der Startseite (vgl. hier):
Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen und beauftrage Probenzauber, jeden Monat die besten Gutscheine und Produktproben für mich zu bestellen.

Doppelter Irrtum bei Verbrauchern denkbar

Infolge der Google-Werbung fett hervorgehobenen Hinweises "Gratisproben kostenlos abstauben" und der Gestaltung der probenzauber-Unterseite könnten Verbraucher bei ihrer Anmeldung irrtümlich davon ausgehen, dass für sie keine Kosten entstehen.

Wenn dann überraschend die Rechnung kommt, werden die betroffenen Verbraucher auf der probenzauber-Startseite nachschauen, ob sie bei ihrer Anmeldung etwas übersehen haben. Da auf der Startseite dann nicht der oben dargestellte verkürzte Text nebem dem "AGB-Häkchen" erscheint, sondern der erweiterte Text
Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen und beauftrage Probenzauber, jeden Monat die besten Gutscheine und Produktproben für mich zu bestellen. Ich verpflichte mich zu einem Zweijahres-Abonnement der Firma Opulentia EDV-Dienstleistungs GmbH. Hierfür zahle ich sieben Euro monatlich: Im Gegenzug erhalte ich Produktproben und kann Preise wie zum Beispiel Autos oder Reisen gewinnen.
, könnten die betroffenen Verbraucher erneut einem Irrtum erliegen. Sie dürften annehmen, dass sie bei der Anmeldung diesen erweiterten Text überlesen haben und davon ausgehen, dass sie sich nicht vom Vertrag lösen können.



kann man denn in irgendeiner weise sich vom vertrag lösen?
 
Auf diese konkrete Einzelfallfrage zum rechtlichen Vorgehen darf und wird hier keine Antwort gegeben werden. Lies mal den ganzen Thread.
Ansonsten suche rechtliche Hilfe bei zugelassenen Beratungsstellen gem. Rechtsberatungsgesetz , z.B. bei Anwälten oder Verbraucherzentralen.
Auf die (Nutzungsbedingungen NUBs) wird ergänzend hingewiesen.
:stumm:
 
So weit ich weiß, geht kündigen immer. Die Frage ist nur: Zu welchem Termin ...

Vor diesem Hintergrund: JA.
Ansonsten: s.o.
 
So jetzt geht es mit der Anmeldung, ich bin bgmflo (gast)

Habe heute einen Mahnung per Email erhalten

Probenzauber.de Mahnung - Ihre Rechnungsnummer Rech-PRZ-002823

Guten Tag Frau M.M.,

Sie haben unsere Dienstleistung auf w*w.probenzauber.de bestellt und haben diese noch nicht bezahlt.
Da Sie mittels Ihrer Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, erhalten Sie diese Mahnung.

Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren bewahrt. Führen Sie daher die Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Der offene Betrag in Höhe von 84 Euro ist innerhalb 7 Tagen auf eines der folgenden Konten zu überweisen:

Kontoinhaber: Opulentia EDV-Dienstleistungs GmbH

Bankverbindung Deutschland
Kontonummer: 1001291283
Bankleitzahl: 70120700
Bank: Oberbank Bayern München

Bankverbindung Österreich
Kontonummer: 501099535
Bankleitzahl: 15150
Bank: Oberbank Wien
IBAN: AT261515000501099535
SWIFT-BIC: OBKLAT2L

Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre PRZ-Rechnungsnummer (PRZ-00......) an.

Im Mailanhang finden Sie nochmals die Rechnung im PDF-Format.

Hochachtungsvoll

Ihr Probenzauber.de-Team

Kontakt:
Support: Mo-Do 9-12, 12:30-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr: 0043-1-595-30-10 DW: 13
FAX: 0043 1 595 30 10 80
Email: [email protected]

Auf die meine Email von gestern haben sie gar nicht reagiert.

Haben ihnen aber zurückgeschieben:

Ich habe Ihnen gestern nochmals eine Mail geschickt, die müssten Sie mir erst beantworten, bevor ich überhaupt was zahle.

Hier nochmal die Email!

PS wir haben in der Arbeit einen feste IP-Adresse. Diese fängt mit 10. an.

Also jetzt beweisen sie mir, das ich diese Bestellung getätig habe.

Jetzt bin ich mal gespannt was kommt!

Ich glaube, ich habe die Nerven, das durchzustehen.

Lg
Mella
 
Mella schrieb:
Ich glaube, ich habe die Nerven, das durchzustehen.
Genau! Du hast der Forderung widersprochen und dadurch zur Kenntnis gebracht, dass Du nicht bezahlen willst. Nun liegt es an dem österreichischen Unternehmen, Dir den bindenden Vertragsschluss zu beweisen. Es kann sein, dass da demnächst Schreiben von einem deutschen Inkassounternehmen kommen (falls die Deine richtige Anschrift haben). Aber auch dem kann man gelassen entgegen sehen, wobei es schon unnötig (aber zwischenzeitlich üblich) ist, eine bestrittene Forderung an das Inkasso abzugeben.
 
Ich soll wohl dann nicht auf dieses Inkassoschreiben antworten?

Verstehe ich das Richtig?

Ich habe einen Anwalt als Bekannten, vielleicht rufe ich den mal an!!

LG
Melanie
 
...den fragste mal, wobei Deine Erkenntnis für meine Begriffe schon in die richtige Richtung weist. Wie Du was machen kannst/sollst, darf Dir in einem öffentlichen Forum niemand sagen.
 
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