In-telegence c/o acoreus AG Teil 2

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@Raimund:

Meinst du die Nummer die auf der Telephonrechnung aufgelistet ist? Das wäre 0190095647. Das ganze soll am 14.05.03 um 21:51:25 Uhr gewesen sein und hat 00:04:52 gedauert! Ist so in die Einzelverbindungs-Übersicht aufgelistet!

Gruß,
Gini
 
IN-Telegence / Firstway Medien GmbH 0190 059549

Hallo

habe auch probleme mit der firma In-Telegence c/acoreus AG aus Köln
habe einen betrag von 25,7759.-€ und grade mal 25 sekunden war die verbindung :cry: die firma tut nur die abrechnungen für andere firmen machen. bei mir ist dir firma Firstway Medien GmbH aus
Ammersbek raus gekommen ( w*w.eselfilme.de ) der dialer hat die nummer 0190 059549 aber auch mit der 8 am ende wird gearbeitet.
leider habe ich keine weiteren daten mehr zu diesen dialer.
habe heute mal die daten von der verbindung angefordert von Firstway Medien GmbH mal sehen was da drin stehen tut, am telefohn sagte man
zu mir das es nicht sein kann das der dialer sich ohne bestätiegung einwählen tut, also müste ich ja die leistung der firma angefordert haben was aber nicht der fahl gewesen ist.

gruß uwe

bei fragen fax an 040 3603739193 oder mail an [email protected][/b]
 
@Jurist:
Den Hinweis zur Beibringung der Aktivlegitimation habe ich wohl verstanden. Nun habe ich aber Probleme mit dem § 410(2) BGB, da mir ja die INtelegence über ihren Kundenservice acoreus bei der letzten Mahnung die Abgabe an das Inkassounternehmen coreus collection angedroht hatte :eek: Ist nun die Frage, ob diese verbale Ankündigung den Status einer schriftlich angekündigten Abtretung i.S.d. 410(2) erfüllt.

Uwe
 
Uwe 1 schrieb:
@Jurist:
Den Hinweis zur Beibringung der Aktivlegitimation habe ich wohl verstanden. Nun habe ich aber Probleme mit dem § 410(2) BGB, da mir ja die INtelegence über ihren Kundenservice acoreus bei der letzten Mahnung die Abgabe an das Inkassounternehmen coreus collection angedroht hatte :eek: Ist nun die Frage, ob diese verbale Ankündigung den Status einer schriftlich angekündigten Abtretung i.S.d. 410(2) erfüllt.

Uwe

Nein. Eine Abtretungsurkunde muss zwischen Intelegence und acoreus vorliegen, woraus sich ergibt, dass die Forderung gegen Dich vom ... in Höhe von .... übergegangen ist.
 
Hallo Leute,

um es kurz zu machen: Wie es aussieht, hat fast jeder von Euch dieses
Problem am Hals mit dieser acoreus AG wg. IN-telegence Geschichte.
Alle waren auf einer Site und jeder hat sich so einen Dialer eingefangen
und hat nun eine hohe Telefonrechnung und vielleicht schon die erste ZAhlungserinnerung von dieser f.. -Firma.
Aber was ich bis jetzt stark vermisse, sind KONKRETE Berichte über den
Ausgang dieser Story.
Was passiert denn nun definitiv, wenn man NICHT zahlt und die Mahnungen immer höher ausfallen?
PS: Ich habe alle temporären DAteien in der Zwischenzeit gelöscht und habe aber auch keine Lust, meinen REchner irgendwelchen Behörden
und Kriminalbeamten zu übergeben.

DAnke im Voraus für alle erleuchtenden Tips und Ratschläge von Eurer Seite ;)
 
holy-ghost schrieb:
Aber was ich bis jetzt stark vermisse, sind KONKRETE Berichte über den
Ausgang dieser Story.
Was passiert denn nun definitiv, wenn man NICHT zahlt und die Mahnungen immer höher ausfallen?

Ganz einfache Erklärung, bisher ist (jedenfalls bei den Forenmitgliedern und Gästen) außer endloser Schreiberei
nichts Konkretes passiert. Im Nachbarforum ist ein sehr bezeichnender Fall gemeldet als Reaktion
der Gegenseite auf den Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid, dergestalt :
Wir sind sehr erstaunt, dass sie gegen den Mahnbescheid
Widerspruch eingelegt haben. Wir sind ganz sicher dass unsere Forderung berechtigt ist
und haben ihnen daher einen Vordruck beigelegt, den sie nur zu unterschreiben
brauchen. Damit ersparen sie sich höhere Kosten..."

Kommentar überflüssig, wenn jemand eine begründete und nachweisbare Forderung hat ,
wird er nach allen meinen Informationen nicht so einen "Bettelbrief" schreiben
tf
 
@Jurist

Besten Dank, ich halte Sie/Euch auf dem Laufenden und gebe mit Sicherheit nicht auf, dass übrigens Euch auch zu verdanken ist.


fantasy025.gif


Uwe
 
holy-ghost schrieb:
PS: Ich habe alle temporären DAteien in der Zwischenzeit gelöscht und habe aber auch keine Lust, meinen REchner irgendwelchen Behörden
und Kriminalbeamten zu übergeben.

DAnke im Voraus für alle erleuchtenden Tips und Ratschläge von Eurer Seite ;)

Damit hast Du Dir sowiso schon ein Eigentor geschossen. Gerichtsverwertbare Beweise liegen weder für Deine zivilen Ansprüche noch für ein strafrechtlich relevantes Verfahren bei Polizei/StA vor. Das bedeutet in jedem Fall, dass letzteres Verfahren wahrscheinlich eingestellt würde und Du Deiner Nachweispflicht gem. TKG usw. in einem zivilen Verfahren nicht nachkommen kannst. Also - abwarten was da kommt und Tee/Cola/Bier/Schnaps saufen! :tröst:
 
@Anna
Ganz so ist es ja nun auch nicht!
In einem Zivilverfahren muss der Kläger seinen Anspruch beweisen. In diesem Falle hat also der Rechnungssteller die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Forderung zu beweisen.
Die von Dir erwähnte Nachweispflicht gemäß TKG musst Du mir auch mal ein wenig erläutern.
Was habe ich als Geschädigter da nachzuweisen?
 
anna schrieb:
holy-ghost schrieb:
PS: Ich habe alle temporären DAteien in der Zwischenzeit gelöscht und habe aber auch keine Lust, meinen REchner irgendwelchen Behörden
und Kriminalbeamten zu übergeben.

DAnke im Voraus für alle erleuchtenden Tips und Ratschläge von Eurer Seite ;)

Damit hast Du Dir sowiso schon ein Eigentor geschossen. Gerichtsverwertbare Beweise liegen weder für Deine zivilen Ansprüche noch für ein strafrechtlich relevantes Verfahren bei Polizei/StA vor. Das bedeutet in jedem Fall, dass letzteres Verfahren wahrscheinlich eingestellt würde und Du Deiner Nachweispflicht gem. TKG usw. in einem zivilen Verfahren nicht nachkommen kannst. Also - abwarten was da kommt und Tee/Cola/Bier/Schnaps saufen! :tröst:


Das ist bezüglich der zivilrechtlichen Seite schlicht Quatsch. Ich bitte um Nachsicht wegen dieses harten Urteils, ist aber so.

Warum ist das Quatsch?

Der Nutzer legt Widerspruch gegen die Rechnung bezüglich des streitigen Betrtags ein.

Der Provider schreibt, Dialer und eingewählt ist Vertrag, weil nach seinem Verständnis Dialer nur mit Wissen und Wollen gestartet werden können.

Darauf der Nutzer mit dem Text aus dem Geldwäsche-Thread Seite 33, viertes Posting
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=0 ( Text beginnt: "Hilfsweise wird rein vorsorglich ....")

Danach ist der Anscheinsbeweis für einen Vertrag allein durch die Telefonverbindung beseitigt, da der Nutzer über das BSI nachweisen kann, dass auch alles ohne sein Zutun geschehen sein konnte.

In diesem Fall muss dann der Provider belegen, dass in diesem konkreten Einzelfall doch eine bewußte und willentliche Einwahl vorgenommen wurde.

Dieser Beweis wird nicht gelingen.

Auf diese Weise kann auch ein Prozess ohne die Dateien gewonnen werden. Schließlich ist zu bedenken, dass sich gesicherte Dialer auf der Festplatte nach der ersten Einwahl oft FST-konform verhalten, also selbst wenn sie vorhanden sind, nicht zum Beweis ihres Verhaltens bei der ersten Einwahl taugen.
 
An alle " Neugeschädigten "

Nabend alle zusammen,
also ich bin doch recht erstaunt, das sich die Fa. Intelegence und acoreus wieder oder immernoch sooo weit aus dem Fenster legen :-?

Ich hatte gehofft, das dieses " wir schreiben uns gegenseitig mal n Paar Briefe " endlich aufgehört hätte. Schade

Aber zum glück zeigt diese Forum ja genau, wie man auf sooonen Blödsinn reagiert.

Munter bleiben
 
mahnbescheid

Hallo alle Beschädigter,
habe gestern Mahnbescheid von der acoreus collection bekommen und in der Antwort die Original-Abtretungsurkunde gefordert nach $ 410 BGB. Morgen melde ich mich beim einem Rechtsanwalt, der sich mit der Problematik auskennt. Die adressen habe ich von www.dialerschutz.de. :bigcry:
 

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  • acoreus_collection_18.06.03.doc
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meine antwort

Hallo Jurist,
wie gefällt dir mein fax an acoreus collection? in denen schreiben wurde auch so eine bemerkung gemacht.
 
Moin, moin,
also ich gehöre auch in diesem Club, seit ich am 19.5. In-Telegence auf der Telekom-Rechnung habe. Ich habe sofort am gleichen Tag Anzeige erstattet - obwohl ich dann 2 Wochen brauchte bis ich Dank des Forum vom Dialerschutz mitbekam, was passiert war. Ich habe den Dialer bei der Suche nach Kazaa erwischt... Die Beweise konnte ich dann also sicherstellen, mein Rechner war auch bei der Polizei.

Herr ..... von der Polizei Ahrendsburg "sammelt" die Anzeigen gegen In-Telegence.

Ich habe bisher Widerspruch eingelegt, den Betrag storniert - was aber nicht reichte ! Trotz Stornierung wurde abgebucht. Zum Glück habe ich die Auszüge im Blick gehabt und gleich zurückgebucht.

Ja, und Dank der ausführlichen Lektüre des Threads über Nexnet spitze ich jetzt den Bleistift...äh... die Tastatur und ich freue mich schon diebisch auf das was kommt. Ich hoffe, ich kriege alles richtig auf die Reihe, da ich ja auch keine Juristin bin.

Die von der Polizei meinten jetzt, dass sie den Fall bald nach Ahrendsburg weiterreichen - und das meine Beweise gut aussehen. Na, wenn das nichts ist. Ich hatte erst auch Bedenken, denen meinen Computer zu geben... aber war alles ok.

Also, gemeinsam sollten wir denen doch Feuer unterm A**** machen können. Es ist unglaublich, wie "leicht" solche B.... uns das sauer verdiente Geld aus der Tasche ziehen. Deshalb: Egal wie "klein" der Betrag ist - Anzeige und nicht zahlen.

Viel Erfolg uns allen, arwen.

Name gelöscht, siehe Nutzungsbestimmungen tf
 
kazaa-dialer

Hi arwen,
ich habe mir den Dialer auch beim kazaa-download runtergeladen. schreibe bitte welche beweise hast du der polizei zur verfügung gestellt. danke und gruss. medion1
 
auch interesse an polizeiinfos

schließe mich meinem Vorgänger an ... übrigens Du meinst Ahrensburg, oder?!? Reicht es eventuell, wenn man sich den dialer nochma von kazaa-download runtergeladen hat, die Web-Seiten dazu speichert, vielleicht ein paar screenshots?!? und dies alles der Polizei übergibt ... hatte nämlich - ich weiss, ich weiss dummerweise - im Moment des Schreckens natürlich auch die Software gelöscht ....
bin übrigens derzeit in Phase 2: Mahnung hab ich schon, intelegence hat auf meine schriftliche Verweigerung zurückgeschrieben ... blabla... hat alles seine Richtigkeit ... ich soll mich doch an die FST wenden (den Scherz kenn ich mittlerweile aus'm Forum) bzw. die Seite nennen <= hatte ich aber schon im Schreiben angegeben ... n Zweitschreiben ist schon unterwegs ...
übrigens bietet (für alle Studierenden) manch Uni eine kostenlose Rechtsberatung an .... leider hatte der an meiner Uni sehr wenig Ahnung vom Internet (o-ton: was is denn n dialer?) ... haha ... ich dreh ab ... haltet die Ohren steif

Lazarus
 
mh ... und noch so ne Frage (vielleicht an Jurist): im Schreiben weist in-telegence darauf hin, wenn es um den Inhalt des Dienstes ginge, müsse ich mich an World-Lines wenden?!? Soll ich jetzt an die auch noch schreiben, oder ist erstmal nur in-telegence mein "Ansprechpartner", solange die nicht meine Weigerung an die Worldlines GmbH weiterleiten?
 
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