In-telegence c/o acoreus AG Teil 2

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technofreak

Forenveteran
Da der Thread " In-telegence c/o acoreus AG" mittlerweil so lang ist, daß er sich nicht mehr sinnvoll
administrativ "handeln" läßt ist der Thread hiermit geschlossen. Weitere Beiträge bitte im diesem Teil 2 posten
tf
 
member aerea

Hallo erstmal an alle,
auch ich habe mich mit In-t. / aco. AG bekannt gemacht und 50€ nicht gezahlt. Der button "member aerea" kam - ich weiß nicht wie - auf meinen Rechner. Dass genau dieses üble Ding von dieser Firma ist, konnte ich erst anhand der telecomrechnung + Rufnummer . 0192 389 500 + Beitrag einer anderen Geschädigten nachvollziehen. Dann erinnerte ich mich an dieses Icon, was ich einst sofort aus der software-Liste gelöscht hatte. Mit der Polizei und Anzeige ... und ob hier bei uns tief im Osten wirklich ein Computerfachmann an den Rechner geht??? Ich habe mit diesem Tip so meine Probleme. Gibt es nicht eine spezielle Dienststelle der Polizei, die garantiert den Rechner auf Beweisspuren untersuchen kann? Oder gibt mir jemand auch sein Fallbeispiel zum Anführen? Also ich würde schon gerne Strafanzeige stellen, aber die Beweise.... :eek:
Vielen Dank für Eure Hilfe
 
Gerade als ich schon fast dachte, die haben mich vergessen, schicken die mir doch wieder ne Mahnung :x. Ohne mit einem Wort auf meine Schreiben einzugehen. Hmpf.
Die Tatsache, dass eselfilm(e) und superesel jetzt nicht mehr auf den Namen von Firstway, sondern auf diese Briefkastenfirma auf den Jungferninseln läuft, ist ja ganz interessant. Aber bei diesen Standortüberlegungen geht's sicherlich mehr um Urheberrechte als um die Dialergeschichte...
Der dubiose Anwalt setzt dem Ganzen ja die Krone auf.
Kleiner Surftip noch zum Thema: http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/9235/1.html

informative Links dürfen immer gerne aktiv sein ;) tf
 
Gast(Paule) schrieb:
tf schrieb:
informative Links dürfen immer gerne aktiv sein ;) tf
Wie man's macht, macht man's falsch ;)
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)
http://forum.computerbetrug.de/rules.php
Code:
Links in Artikeln
Adressen von Webseiten werden von der Forensoftware automatisch zu anklickbaren Links, wenn 
diese mit "www." oder "http://" beginnen. Links zu Dialerseiten oder Links, die sich eventuell für 
unbedarfte User gefährlich auswirken könnten, müssen so dargestellt werden, dass sie 
nicht automatisch anklickbar werden.
da steht nicht, daß Links generell inaktiv sein müssen, nur bei Gefahr :banned:
siehe auch: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=578
Gruß
tf
 
Re: member aerea

annablum schrieb:
... und ob hier bei uns tief im Osten wirklich ein Computerfachmann an den Rechner geht??? Ich habe mit diesem Tip so meine Probleme. Gibt es nicht eine spezielle Dienststelle der Polizei, die garantiert den Rechner auf Beweisspuren untersuchen kann? Oder gibt mir jemand auch sein Fallbeispiel zum Anführen? Also ich würde schon gerne Strafanzeige stellen, aber die Beweise.... :eek:
Vielen Dank für Eure Hilfe


Meine liebe Annablum,
auch wenn Du es nicht für möglich hältst, in Cottbus gibt es eine Schwerpunkt Staatsanwaltschaft für Computer-Kriminalität. Tiefer im Osten geht nicht, denn gleich dahinter kommt die Oder und dort ist Schluß. Wenn Du nicht gerade zu einem Polizeiposten auf dem flachen Lande gehst, wirst Du schon jemanden finden, der davon was versteht. Im übrigen kannst Du die screenshots und die Programme auf einen Datenträger ziehen, dann kann man es zum LKA schicken.
 
Guten Morgen,

mich hat es nun indirekt ebenfalls hart getroffen. Ich habe meiner Mutter in der letzten Märzwoche für ihren PC einen I-Netzugang per 56k-Modem eingerichtet und sie hat sich danach irgendwann über Bild-online zwei Spiele heruntergeladen (Sven, Moorhuhn), sie versichert mir, das beim Download lediglich ein Preis deutlich unterhalb von 2 Euro angegeben war. Die Telekomrechnung vom April hat mich dann bald umgehauen. Unter dem Label In-telegence c/o accoreus AG sind 86,12 Euronen als Nettosumme aufgeführt. Davor steht lediglich "Verbindungen vom 29.03. bis 29.03.03". Ich sofort bei der Telekom diese Summe stornieren lassen und am 23.04.2003 schriftlich bei der accoreus in Köln Widerspruch eingelegt und höflich darauf verwiesen, dass ich zu keinem Zeitpunkt bewusst oder gewollt eine Verbindung über diese Firma gewählt hatte. Nun ist die Antwort da. Nach den üblichen Floskeln, dass kein Zweifel an dem korrekten Zustandekommen der Verbindung besteht widmen die sich einen ganzen Absatz dem Dailerschutz, der ihnen sehr am Herzen liegt.
Nun wollen sie von mir die Website mitgeteilt bekommen über die diese Verbindung (zu In-telegence) zustande gekommen sei. Weiterhin verwiesen die drauf, das von mir der Telekom keine Erlaubnis zur Speicherung der Einzelverbindungsdaten vorliegt und sie deshalb (die In-telegence) keine Möglichkeit habe für zurückliegende Abrechnungszeiträume Auskünfte zu erteilen. Folgend kommen dann die üblichen Drohungen mit Anschlusssperrung etc.
Meine erste Frage: Die acoreus als Inkasso der In-telegence verlangt von mir, die Nachweise zu erbringen, die sie berechtigt mir eine Rechnung zu stellen??? Das sollte doch wohl anders herum sein, oder?
Da meine Mutter tatsächlich zwei Downloads ausgeführt hatte und ein PC-Experte später auch keinerlei Hinweise auf einen Dailer bzw. eine verdeckte DFÜ-Verbindung feststellen konnte bin ich total verunsichert wie ich mich hier nun weiter verhalten soll.
Können die tatsächlich den Anschluss meiner Mutter lahmlegen lassen?

Uwe Baake
 
Hallo Uwe,

grundlegende Informationen findest Du hier:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=10678#10678

Den Anschluss sperren kann nur der Provider, in den meisten Fällen die Telekom. Das jedoch nur, wenn die gestellte Rechnung komplett nicht bezahlt wurde. Wenn, wie bei Dir, nur der strittige Rechnungsbetrag einbehalten wurde, kann der Anschluss nicht gesperrt werden.

Wie das ganze dann weitergeht, siehe oben.


Gruß Frank
 
@ Uwe B.


Ich muss Dich etwas durch die Telekommunikationskundenschutzverordnung
scheuchen. Diese findest Du hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/index.html

Zur Anschlusssperre schau Dir § 19 Abs. 4 TKV an. Bei begründetem Einwand und Bezahlung des
übrigen Betrags (= Durchschnittsbetrag) darf nicht gesperrt werden.

§ 15 Abs. 2 TKV bitte genau angeben, welcher Betrag nicht gezahlt werden soll, da sonst das
überwiesene Geld anteilig aufgeteilt wird.

§ 16 TKV gibt Dir das Recht eine Aufschlüsselung der Verbindungsarten zu verlangen. Das müssen
die kostenlos machen; sie werden dafür versuchen von Dir Geld zu bekommen, da
musst Du aber standhaft "nein" sagen.
Die Ausrede sie hätten keine Daten mehr wird auch kommen, muss Dich aber nicht berühren.
Sie selbst können nur richtig abrechnen, wenn die Daten vorhanden sind, vgl § 15 Abs. 1 TKV.

Eine vergleichbare Auseinandersetzung hatte ich mit der nexnet vgl.

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=11133#11133 ab dem dritten Posting
von unten geht es los, bitte auch die folgende Seite durchschauen. Dort sind auch Muster für Schreiben.
 
Speicherung auf Vorrat

Der Jurist schrieb:
@ Uwe B.
Die Ausrede sie hätten keine Daten mehr wird auch kommen, muss Dich aber nicht berühren.
Sie selbst können nur richtig abrechnen, wenn die Daten vorhanden sind, vgl § 15 Abs. 1 TKV.

Manche Verbindungsnetzbetreiber speichern offensichtlich auch entgegen der TDSV auf Vorrat, wenn die Rechnung nicht bezahlt wurde. Bei mir jedenfalls konnte Talkline acht Monate nach dem Abrechnungszeitraum mit Erhebung einer Klage noch die Verbindungen aufschlüsseln, obwohl ich keine Aufschlüsselung nach § 16 TKV verlangt hatte.

Gruß
Comedian
 
Re: Speicherung auf Vorrat

Comedian1 schrieb:
Manche Verbindungsnetzbetreiber speichern offensichtlich auch entgegen der TDSV auf Vorrat, wenn die Rechnung nicht bezahlt wurde.
So lange die Rechnung nicht bezahlt wurde, darf gespeichert werden.
TDDSG § 6 Nutzungsdaten
(7) Der Diensteanbieter darf Abrechnungsdaten, die für die Erstellung von Einzelnachweisen über die Inanspruchnahme bestimmter Angebote auf Verlangen des Nutzers verarbeitet werden, höchstens bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Versendung der Rechnung speichern. Werden gegen die Entgeltforderung innerhalb dieser Frist Einwendungen erhoben oder diese trotz Zahlungsaufforderung nicht beglichen, dürfen die Abrechnungsdaten aufbewahrt werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind oder die Entgeltforderung beglichen ist.

(8) Liegen dem Diensteanbieter zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass seine Dienste von bestimmten Nutzern in der Absicht in Anspruch genommen werden, das Entgelt nicht oder nicht vollständig zu entrichten, darf er die personenbezogenen Daten dieser Nutzer über das Ende des Nutzungsvorgangs sowie die in Absatz 7 genannte Speicherfrist hinaus nur verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Nutzer erforderlich ist. Der Diensteanbieter hat die Daten unverzüglich zu löschen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht mehr vorliegen oder die Daten für die Rechtsverfolgung nicht mehr benötigt werden. Der betroffene Nutzer ist zu unterrichten, sobald dies ohne Gefährdung des mit der Maßnahme verfolgten Zweckes möglich ist.
 
Fristen

Hallo,
meine letzte außergerichtliche Mahnung wurde mir vor ca.7 Wochen zugestellt.Kann mir jemand sagen, ob es Fristen gibt, an die sich ein Inkassounternehmen halten muß?
Schönes Wochenende,
Hägar
 
Re: Fristen

Hägar schrieb:
Hallo,
meine letzte außergerichtliche Mahnung wurde mir vor ca.7 Wochen zugestellt.Kann mir jemand sagen, ob es Fristen gibt, an die sich ein Inkassounternehmen halten muß?
Schönes Wochenende,
Hägar

M.W. gibt es keine. Allerdings verjährt der Anspruch gegen dich 2 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch enstanden ist.

HTH
 
gehackte *eselfime*-Seite

Hallo liebe Mitgeschädigten,

schaut mal auf der Seite vorbei, auf der wir uns den "netten" Masterconnector eingefangen haben... Da könnte man ja fast Mitleid bekommen.... :lol:
Da sind wohl einige mal von einer anderen Seite aktiv geworden!!!!!!!!

Viele Grüsse
Heike
 
Re: Speicherung auf Vorrat

Heiko schrieb:
Comedian1 schrieb:
Manche Verbindungsnetzbetreiber speichern offensichtlich auch entgegen der TDSV auf Vorrat, wenn die Rechnung nicht bezahlt wurde.
So lange die Rechnung nicht bezahlt wurde, darf gespeichert werden.
TDDSG § 6 Nutzungsdaten
(7) Der Diensteanbieter darf Abrechnungsdaten, die für die Erstellung von Einzelnachweisen über die Inanspruchnahme bestimmter Angebote auf Verlangen des Nutzers verarbeitet werden, höchstens bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Versendung der Rechnung speichern. Werden gegen die Entgeltforderung innerhalb dieser Frist Einwendungen erhoben oder diese trotz Zahlungsaufforderung nicht beglichen, dürfen die Abrechnungsdaten aufbewahrt werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind oder die Entgeltforderung beglichen ist.

Ich habe mich nochmal schlau gemacht:

Das TDSG kommt nur bei Access Providern zur Anwendung, nicht bei Network Providern. Letzterer stellt nur die Übertragungswege und Kapazitäten zur Verfügung (-> TKG und TDSV anwendbar), ersterer stellt die zur Benutzung des Netzes erforderlichen Protokollfunktionen (IP-Adresse, Name-Service, Routing) zur Verfügung. Der Access-Provider bietet demnach alle Funktionen an, die notwendig sind, um den Rechner des Nutzers Teil des Kommunikationsnetzes werden zu lassen (-> TDG und TDDSG anwendbar).

Da der ISP als Vermittler solcher Teledienste Diensteanbieter ist, hat er grundsätzlich die Daten nach 80 Tagen zu löschen, es sei denn, dass ihm Forderung bestritten wird oder einfach nicht gezahlt wird.

@Heiko
Vielen Dank für den Hinweis

Gruß
Comedian
 
Hallo Leute,

ich hab mir jetzt etwa 3 Stunden Euere Beiträge zu den tollen Firmen acoreus, IN-telegence und firstway durchgelesen. Trotz der langen Zeit habe ich aber nur einen Beitrag gefunden (alle 93 Seiten des Teils 1 habe ich nicht geschafft) - von FroschKermit - der beschreibt, was nach fast 1/2 Jahr "Wartezeit" geschehen ist.

Meine Bitte wäre, daß einer von Euch, der seit Anfang dabei ist, mal eine Zusammenfassung macht, was bei den Leuten, die über Monate die Zahlung verweigert haben, denn nun rausgekommen ist.

Hat es acoreus dann letztenendes aufgegeben oder gibt es "Mitstreiter", die wirklich einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen haben und was daraufhin passiert ist?

Viele Grüßen

JM
 
Hallo, ich nochmal (gestern noch als JM-Gast),

wollte nur kurz mitteilen, daß mir Firstway aus Gründen der Kulanz doch tatsächlich nochmal den Lizenzcode per Mail zusenden würde, wenn ich ihnen den Zeitpunkt meiner Einwahl + meiner Vorwahl nenne.

Das ist doch spitze!

Viele Grüße
JM
 
JMCM schrieb:
Hallo, ich nochmal (gestern noch als JM-Gast),

wollte nur kurz mitteilen, daß mir Firstway aus Gründen der Kulanz doch tatsächlich nochmal den Lizenzcode per Mail zusenden würde, wenn ich ihnen den Zeitpunkt meiner Einwahl + meiner Vorwahl nenne.

Das ist doch spitze!

Viele Grüße
JM

Hallo JM,

das ist ja wirklich ein "sehr nettes" Angebot!! Einfach super!!!!!!!!!!

Du hast gefragt, was sich mittlerweile bei denjenigen getan hat, die schon von Anfang an dabei sind. Ich habe mir den Dialer Anfang Januar eingefangen. Daraufhin folgten (nach meiner Stornierung aus der Telekom-Rechnung) erst ein Schreiben der IN-telegence, dann 2 Mahnschreiben der acoreus. Die letzte Mahnung wurde dabei als "letzte außergerichtliche" Mahnung deklariert. Ich hab auf keine der Zahlungsaufforderungen reagiert. Erst beim Erhalt der letzten Mahnung hab ich einen Anwalt eingeschaltet, der dann ein Ablehnungsschreiben mit dem Hinweis auf Wucher und Computerbetrug an die acoreus geschickt hat. Das ist mittlerweile ca. 3 Wochen (die Frist lief am 10.05.2003 ab) und seitdem hab ich nichts mehr gehört. Soweit ist der Stand der Dinge bei mir!

Viele Grüsse
Heike
 
gehackte eselfilme-Seite

Devilfrank schrieb:
Wo hab ich bloss meine Tüte Mitleid vergessen...
8)

Ich habe bei eselfilme nachgeschaut und nichts bemitleidenswertes entdecken können. Den Masterconnector gibt's immernoch. Nur konnte ich den Inhalt des Fensters nicht so schnell lesen, weil sich mein Dialer-Warner ganz schnell meldete und mich vor diesem unerlaubten Vorgang gewarnt hat. Vorgang wurde abgebrochen. Was haben die denn da nun geändert? Abgesehen davon gehe ich gar nicht mehr so gerne auf diese dubiose Seite, weiß der Teufel, was passiert, wenn man irgendwas anklickt.

Gruß, Cathl.

PS. Habe übrigens auch 'ne Mahnung bekommen und nicht drauf reagiert. Hoffe, dass bei all den Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft bald mal eine Entscheidung gefällt wird .[/list][/quote]
 
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