In-telegence c/o acoreus AG Teil 2

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Hallo zusammen,

ich habe unten genanntes Problem schon in einem anderen Forum gepostet aber noch keine Meinungen erhalten. Vielleicht kann mir hier jemand meine Fragen beantworten:


Meine Freundin und ich nutzen schon seit einigen Jahren das Internet. Anfangs ganz normal über eine analoge Verbindung über die Telekom bzw. Freenet, jetzt über DSL be Arcor. Vor über 2 Jahren (glaube fast sogar fast 3 Jahre), als wir noch den analogen Internet-Anschluss nutzten, wurde des öfteren über die Telekom-Abrechnung irgendwelche Beträge abgebucht, die uns erst nicht aufgefallen sind (ca. 5 bis 10 Euro). Als uns das nach ca. 3 Abbuchungen auffiel und diese Abbuchungen auf Tiscali zurückzuführen waren, haben wir 2 bis 3 erneute Abbuchungen bei der Telekom stornieren lassen, bis diese nicht mehr abbuchten. Wir waren zu keinem Zeitpunkt Kunden bei Tiscali. Wir haben keinen Vertrag geschlossen, nicht per Internet oder sonst wie. Nach über einem Jahr schrieb uns Tiscali an, dass wir eine Rechnung von ca. 5 Euro begleichen sollten. Wir traten in den Schriftverkehr und erläuterten Tiscali die Tatsache, dass wir keinen Vertrag mit ihnen geschlossen hatten und daher auch keine Kunden sind. Ein weiteres Jahr verging bis wir von Accureus (Inkasso) angeschrieben wurden, die erneut einen Betrag von 16 Euro forderten auf das Tatsache, das wir Kunden bei Tiscali waren und deren Dienste genutzt haben sollen. Wir widerlegten dies in einem erneuten Schriftverkehr und baten Accureus uns einen Nachweis über die genutzten Dienste zu erbringen. Darauf wurde uns nur geantwortet, das telekommunikative Daten direkt nach Abrechnung nicht mehr aufbewahrt werden dürfen (Datenschutzverordnung §6) und diese daher nicht zur Verfügung stehen, woraufhin wir uns weiterhin weigerten die angebliche Forderung zu leisten, da ja jeder nach einem Jahr daherkommen kann wenn er eine Forderung stellen will.
Wir wiesen Accureus auch darauf hin, dass wir unseren Anwalt bereits miteingeschaltet haben und wir unter diesen Voraussetzung auf keinen Fall leisten werden(-> weil, niemals Kunde gewesen bei Tiscali).
Heute ( ca. 1/2 Jahr später) rufte uns erneut jemand von Accureus an und fragte, Zitat "wie sieht es denn aus? Wir haben eine Forderung über 46 Euro, wie können wir diese Problem lösen?". Die Antwort lautete natürlich "gar nicht!", woraufhin die Frage gestellt wurde, ob wir die Forderung jetzt bezahlen oder nicht, welche auch nochmal verneint wurde. Der Herr verabschiedete sich danach. Dieser Herr musste auch nochmal auf den Sachverhalt hingewiesen werden, obwohl das alles schon schriftlich erfolgte.

Mit was müssen wir jetzt rechnen? Wie gesagt, wir waren nie Kunden bei Tiscali und eher hätten wir jetzt noch offene Forderung von unberechtigten Abbuchungen gegenüber Tiscali.
Hat denn jedes Unternehmen bzgl. Telekommonikation einfach das Recht über Telekom-Rechnung abzubuchen (ohne Einverständnis des Telekomkunden) ?
Wie deutet ihr §6 Datenschutzverordnung??? Ich kann darauß nicht erkennen, das Verbindungsnachweise direkt nach Abrechnung gelöscht werden müssen!?

Ich danke euch schonmal für eure Antworten!

Gruß,
Manu
 
§ 6 TDDSG schrieb:
1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers ohne dessen Einwilligung nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telediensten zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten). Nutzungsdaten sind insbesondere

a) Merkmale zur Identifikation des Nutzers,
b) Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung
und
c) Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste.

(2) Der Diensteanbieter darf Nutzungsdaten eines Nutzers über die Inanspruchnahme verschiedener Teledienste zusammenführen, soweit dies für Abrechnungszwecke mit dem Nutzer erforderlich ist.

(3) Der Diensteanbieter darf für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Teledienste Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht. Der Diensteanbieter hat den Nutzer auf sein Widerspruchsrecht im Rahmen der Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 hinzuweisen. Diese Nutzungsprofile dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden.

(4) Der Diensteanbieter darf Nutzungsdaten über das Ende des Nutzungsvorgangs hinaus verarbeiten und nutzen, soweit sie für Zwecke der Abrechnung mit dem Nutzer erforderlich sind (Abrechnungsdaten). Zur Erfüllung bestehender gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsfristen darf der Diensteanbieter die Daten sperren.

(5) Der Diensteanbieter darf an andere Diensteanbieter oder Dritte Abrechnungsdaten übermitteln, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Nutzer erforderlich ist. Hat der Diensteanbieter mit einem Dritten einen Vertrag über den Einzug des Entgelts geschlossen, so darf er diesem Dritten Abrechnungsdaten übermitteln, soweit es für diesen Zweck erforderlich ist. Handelt es sich dabei um Daten, die beim Diensteanbieter auch dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, ist der Dritte zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses zu verpflichten. Zum Zwecke der Marktforschung anderer Diensteanbieter dürfen anonymisierte Nutzungsdaten übermittelt werden. Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen darf der Diensteanbieter Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung erteilen.

(6) Die Abrechnung über die Inanspruchnahme von Telediensten darf Anbieter, Zeitpunkt, Dauer, Art, Inhalt und Häufigkeit bestimmter von einem Nutzer in Anspruch genommener Teledienste nicht erkennen lassen, es sei denn, der Nutzer verlangt einen Einzelnachweis.

(7) Der Diensteanbieter darf Abrechnungsdaten, die für die Erstellung von Einzelnachweisen über die Inanspruchnahme bestimmter Angebote auf Verlangen des Nutzers verarbeitet werden, höchstens bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Versendung der Rechnung speichern. Werden gegen die Entgeltforderung innerhalb dieser Frist Einwendungen erhoben oder diese trotz Zahlungsaufforderung nicht beglichen, dürfen die Abrechnungsdaten aufbewahrt werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind oder die Entgeltforderung beglichen ist.

( 8 ) Liegen dem Diensteanbieter zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass seine Dienste von bestimmten Nutzern in der Absicht in Anspruch genommen werden, das Entgelt nicht oder nicht vollständig zu entrichten, darf er die personenbezogenen Daten dieser Nutzer über das Ende des Nutzungsvorgangs sowie die in Absatz 7 genannte Speicherfrist hinaus nur verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Nutzer erforderlich ist. Der Diensteanbieter hat die Daten unverzüglich zu löschen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht mehr vorliegen oder die Daten für die Rechtsverfolgung nicht mehr benötigt werden. Der betroffene Nutzer ist zu unterrichten, sobald dies ohne Gefährdung des mit der Maßnahme verfolgten Zweckes möglich ist.

Ich habe einige Passagen hervorgehoben.

Du hast damals Einwände erhoben, also darf die Speicherung andauern.
Im übrigen ist dann nach § 16 TKV auch ein Einzelverbindungsnachweis zu erstellen und eine technische Prüfung durchzuführen.

Das Ergebnis dieser technischen Prüfung ist auf Verlangen des Kunden vorzulegen.
Also erstmal abwarten und dann Fragen stellen und die Dokumentation verlangen. Wenn alles ordentlich gelaufen ist, muss das da sein. Wenn nicht, ist das nicht Dein Bier.
 
Ach, danke. Das ist auf jeden Fall schon ein guter Hinweis. Kann nicht sein, dass Unternehmen gar keine Nachweise haben und irgendwelche aus der Luft dahergeholten Forderungen stellen!

Manu
 
Manu*-* schrieb:
Ach, danke. Das ist auf jeden Fall schon ein guter Hinweis. Kann nicht sein, dass Unternehmen gar keine Nachweise haben und irgendwelche aus der Luft dahergeholten Forderungen stellen!

Manu
Das ist doch eine rhetorische Frage oder ?
 
Eigentlich war es noch nicht mal eine Frage, sondern eher eine Feststellung.
Aber bei dem was man so liest im Internet über Tiscali und Accoreus wundert mich überhaupt nichts mehr. Und da wir in mehreren Rückschreiben die Accoreus aufgefordert haben uns einen Verbindungsnachweis zu erbringen und dieser Forderung überhaupt nicht nachgegangen wird (man lediglich mit vorgefertigten Schreiben und Paragraphen abgespeist wird), bin ich schon sehr erzürnt über diese Machenschaften! Wenn man einen Vertrag unterzeichnet hat oder Ähnliches im Internet eindeutig bestätigt, welcher zu einer Dienstleistung uns gegenüber gefürt hätte, würden wir auch bezahlen. Aber wir haben auf keinen Fall etwas bei Tiscali abgeschlossen und warum wir jetzt beweisen müssen, dass wir keine Kunden waren, will mir nicht in den Kopf. Ich sehe das so, das Tiscali´s Inkassogesellschaft Accoreus eindeutig die Beweislast tragen muss, sonst könnte ja jeder Nichtkunde einfach abgezockt werden.


Verstehst du?
 
Ganz schön dreist, die/der Manu*_*. Der Jurist versteht deine Argumentation sicher. Das Problem ist, dass man Dir hier keine Beratung für den Einzelfall erteilen darf.
Die Acoreus und auch deren Auftraggeberin haben sicher keinen Einzelverbindungsnachweis, da der für Internetverbindungen in der Art, wie bei der Telefonie, von Haus aus eigentlich nicht erstellt wird. Demnach geht man prinzipiell nur nach den mitgeteilten Verbindungen durch den Netzbetreiber aus. Du hast wahrscheinlich über Tiscali gesurft, oder? Verwendest Du zur Tarifauswahl sowas wie den Smart Surfer, der Dir die Auswahl des Tarifes abgenommen hat?
 
@reducal

Warum bin ich dreist? Ich verlange ja gar nicht um eine Beratung. Wir möchten nur gerne vorbereitet sein, auf das was noch kommt.

Wir haben auf keinen Fall jemals über Tiscali gesurft! Zu dem Zeitpunkt, als Tiscali über die Telekomrechnung abbuchte nutzten wir den Internetanbieter Freenet, der auch ganz normal zum Minutentakt abbuchte. Außerdem hab ich ja in meinen Beiträgen geschrieben, dass wir vorher auch niemals Kunden bei Tiscali waren.
 
Na dann fragste Tiscali eben, wie sie ihren Anspruch begründen und forderst gleich mal ein Prüfprotokoll nach § 16 TKV.
 
Reducal schrieb:
Na dann fragste Tiscali eben, wie sie ihren Anspruch begründen und forderst gleich mal ein Prüfprotokoll nach § 16 TKV.

Tiscali fühlt sich nicht mehr zuständig und Accoreus geht nicht auf die Forderung von Nachweisen. Aber trotzdem Danke schonmal. ;)
 
Dial/300581

Hallo zusammen,....
mein Virenscann ergab auf der F-Partition den Dialer
Dial/300581



Er befand sich wie angegeben micht auf der C-Partition und ich weis nicht ob er schon aktiv war.
Welche massnahme ist zu ergreifen?
Beim Provider anrufen?
und überhaupt......
ist DIAL/300581 EUCH BEKANNT?
 
Re: Dial/300581

zonnoz schrieb:
und überhaupt......
ist DIAL/300581
Was auch immer das ist, bereinige Deinen PC und beobachte immer sorfältig die Telefonrechnung und den (hoffentlich beauftragten) Einzelverbindungsnachweis. Dein Provider (der für´s Telefon) kann gegen Dialerverbindungen nur etwas tun, wenn Du z. B. die 0900er oder Auslandsnummern-Sperre in Auftrag gegeben hast. Dein Internetprovider hat mit einem Dialer rein überhaupt nichts zu tun und kann Dich davor auch nicht bewahren.
 
@Reducal

Die [edit] sperren zwar fleißig und kostenpflichtig auf Antrag, aber eine "0900er oder Auslandsnummern-Sperre" bringt überhaupt nix, außer Ärger mit der Verwandtschaft im Ausland. Und die "guten" Dialer (z.B. SmartSurfer) verwenden auch 0190er und 0900er Nummern. --> Knieschuß.

ein Wort editiert modaction [/i]
 
Jeepfoot schrieb:
@Reducal

Die ... sperren zwar fleißig und kostenpflichtig auf Antrag, aber eine "0900er oder Auslandsnummern-Sperre" bringt überhaupt nix, außer Ärger mit der Verwandtschaft im Ausland. Und die "guten" Dialer (z.B. SmartSurfer) verwenden auch 0190er und 0900er Nummern. --> Knieschuß.

Es geht um Sperren der Netzbetreiber für Zugänge in das Ausland. Diese werden bei Auffälligkeiten bzw. Beschwerden von Endkunden eingepflegt. Was das mit Ärger innert der Verwandschaft zu tun haben soll erschließt sich mir nicht ganz. Wenn Du eine Sperre zur Anwahl der Zahlenkombination 00 beantragst, bist Du zwar prinzipiell geschützt vor Auslandsdialern aber es liegt auch in Deiner Verantwortung selbst, was Du dann eben nicht mehr anwählen kannst. Mir ist dabei neu, dass die Sperrung angeblich kostenpflichtig ist. Fünf Nummernkreise waren bislang (zumindest bei der T-Com) frei.
Im Übrigen gibt es keine "guten" Dialer mehr, die 0190er Nummern anwählen - nicht einmal mehr "böse"!

Siehe auch > HIER <!
 
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