Avanio, Callando und die 019351515 Teil 1

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Re: Ich auch

bigmagic20 schrieb:
Explizit gekündigt habe ich nicht, da ich damit ja implizit ein Vertragsverhältnis eingestehe
Es gibt meines Wissens da so eine nette Juristenformulierung dafür:

(...Ausführungen, die den Betrag bestreiten...) Hilfsweise kündige ich den Vertrag.

Damit kündigt man für den Fall, dass die eigene Rechtsauffassung für falsch erklärt wird, und von einem rechtmässigen Vertragsverhältnis ausgegangen wird.
 
Habe ein Schreiben von callando bekommen. Es handelt sich um die gleiche vorformulierte Sülze, die hier schon an anderer Stelle wiedergegeben wurde. Tenor: Wie haben keinen (Abrechnungs)Fehler feststellen können. Falls sie nicht zahlen, geraten sie in unseren Mahnverlauf usw., unterschrieben von [...]. Jedenfall enthält das Ding jetzt eine E-Mailanschrift für Rückfragen, die mir bisher noch nicht begegnet ist, nämlich [falscher Link - s. nächstes Posting]. Außerdem ist noch angegeben [email protected]. Geschäftsführer ist übrigens ein [...], Amtsgericht Wiesbaden HRB 20686, wen´s interessiert.


[Persönliche Daten gelöscht - bitte NUBs beachten! Falschen Link gelöscht] - modaction.sep
 
Nicht einschüchtern lassen!
Selbst wenn ein Mahnbescheid kommt -> Widersprechen.
Ich kann mir nicht vorstelklen, dass das Zustandekommen eines Vertrages durch callando oder avanio bewiesen werden kann.
 
Stornierung bei der Bank

@Nerv
Wenn Du den Lastschrifteinzug bei der Bank stornierst, erhebt die Telekom automatisch eine Stornierungsgebühr von 4 Euro. Das hat mir die Serviceline von Telekom auch verschwiegen und erst auf Nachfrage so bestätigt. Wenn man hartnäckig genug ist und noch keine Buchung erfolgt ist, kann ein Mitarbeiter der Telekom die Rechnung um den Betrag, der für Callando zu zahlen wäre, kürzen. So haben sie es zumindest bei mir gemacht und das hat funktioniert. Jetzt bin ich wirklich sehr gespannt, ob eine Mahnung von Callando oder sonstwem kommt.

Gruß

seb
 
Re: Stornierung bei der Bank

seb schrieb:
Wenn man hartnäckig genug ist und noch keine Buchung erfolgt ist, kann ein Mitarbeiter der Telekom die Rechnung um den Betrag, der für Callando zu zahlen wäre, kürzen.

Das nennt man den "Einwand setzen". Dazu hat man zwischen Empfang der Rechnung und der Buchung gut eine Woche Zeit - funktioniert aber nicht immer!
 
Denkt mal schön daran, bei E-Mails an diese [...] immer schön eine CC an Euch selbst zu schicken. Sonst ist da nachher nichts angekommen. Ausserdem würde ich mir auf jeden Fall den EVN von Nexnet runterladen. Sonst verwandeln sich da auf wundersame Weise noch die Daten.

[Wegen rechtlicher Bedenken editiert - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
Avanio

Nach dem Widerspruch hab ich laut ungewöhnlich freundlicher Dame der Callando-Hotline in den nächsten Tagen ein Schreiben im Briefkasten. Ich kanns kaum erwarten...
Mal gespannt, was für nen Spruch (ich lach ja, wenn ich höre, dass der Tarif schon im Juni gültig gewesen sein soll) die sich haben einfallen lassen, um diese (Darf ich jetzt nicht schreiben) zu rechtfertigen. Naja, der evt. Mahnbescheid kriegt nen Ehrenplatz in meiner Kuriositätensammlung...
 
Avanio

Falls die, was ich auch nicht glaube, einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken, dann müssen sie nach einen Widerspruch, der natürlich umgehend erfolgt, die Rechtmäßigkeit ihres Anspruches prüfen lassen. Und ich bin ziemlich sicher, dass sie das wohl eher scheuen, denn da ist doch so einiges im Argen, zumindest für die, die vor dem 2.8. den Tarif genutzt haben (und zu denen gehöre ich).
Ich denke eher, dass das ein Aufpfauen ist. [...] Und von denen gibt es genug, wie zum Beispiel ein Kollege von mir, dem es zu viel ist, bei Aol anzurufen, um seine DSL-flat umschreiben zu lassen. Lieber zahlt er jeden Monat 29.95. Aber soviel nur nebenbei.

[Wegen rechtlicher Bedenken (nicht bewiesene Tatsachenbehauptung) editiert - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep


Nanu!
Ich wusste nicht, dass hier MEINUNGEN, und als solche waren meine Ausführungen gekennzeichnet, zensiert werden..
Deswegen wiederhole ich sie nochmals ausdrücklich und mache explizit darauf aufmerksam, dass es sich um meine eigene persönliche Meinung handelt und nicht um eine nicht bewiesene Tatsachenbehauptung.
[...], denen es zu viel Aufwand ist, sich um die "paar Euro 50" , so die Dame von Callando, zu kümmern. Und von denen gibt es genug, wie zum Beispiel ein Kollege von mir, dem es zu viel ist, bei Aol anzurufen, um seine DSL-flat umschreiben zu lassen. Lieber zahlt er jeden Monat 29.95. [...].
Und jetzt frag ich mich immer noch, wo hier die nicht bewiesene Tatsachenbehauptung gesteckt hat?

[An der erneut editierten Stelle. Erneut wegen rechtlicher Bedenken (nicht bewiesene Tatsachenbehauptung) editiert - bitte NUBs beachten! Eine Tatsachenbehauptung wird rechtlich nicht alleine dadurch zur unangreifbaren Meinung, dass jemand "Meinung" dazu schreibt.] - modaction.sep
 
bigmagic20 schrieb:
Hallo!
Mich hat es auch erwischt: 4,50 € per 29.08..
An dem Tag war ich aber nur mit anderen Anbietern im Netz....

Nochmal, "29.08." steht nur auf der Telekom-Rechnung! Das besagt nur, dass an diesem Tag die "Gebühr" eingefordert wurde.
Mir wurde fälschlicherweise, wie auch anscheinend anderen Usern, am Telefon gesagt, ich wäre am 02.08. mit vanio.flexi online gewesen. Laut Smartsurfer EVN ist dies unwahr. Wahrscheinlich ist bei der Callando-Hotline dieses Datum hinterlegt, da an diesem Tag wohl die Tarifänderung in Kraft trat!?
Nach nochmaligen Anruf bei der Hotline wurde mir dann ein Tag im Juni genannt, an dem ich mit Avanio online gewesen sein soll. Dies entsprach dann der Wahrheit.
Wie auch immer, ich habe das "Musterschreiben" von GammaRay von Seite 2 verwendet, um mit Callando und Avanio in Briefkontakt zu treten. Ich hoffe mal, GammaRay hat nichts dagegen. :roll:
Lasst euch bloß nicht einschüchtern. Mit dieser Masche werden die wohl kaum durchkommen...
 
Ich habe nachgeforscht. Lt. Smartsurfer war ich nur im Juni mit Vanio.flex im Netz. Das hat mich damals ganze 2 ct. gekostet.
Ich habe alle Freunde und Bekannten gewarnt und mich bei Freenet angemeldet. Der Smartsurfer wird nicht mehr genutzt.
 
Mir stehen bei einigen Beiträge bzüglich der 4.50 Euro die Haare etwas zu Berge, da einige Argumente den Kern verfehlen.

Grundsätzlich schließe ich mich auch der Einschätzung von Gottschalkson an. (http://www.teltarif.de/arch/2005/kw33/s18304.html). Durch eine offene Call by Call Einwahl wird kein dauerhafter Vertrag abgeschlossen (z.B. Abo, Mitgliedsschaft, Grundgebührvertrag).

DAS IST DER KERN!!!

Es ist daher unerheblich, ob eine Einwahl im Juni, Juli, August ... oder sonst wann erfolgte. Genauso unerheblich sind daher auch irgendwelche Verbindungsnachweise. Hier rutscht etwas in die falsche Richtung ab.

Entscheident ist doch folgende Sachfrage: ;) Fakt(?): Durch eine offene Call by Call Anwahl wird keine Mitgliedsschaft begründet --> Daher Frage an Callando: Wann und wie habe ich meinen Willen für diesen Grundgebührenvertrag erklärt ??? --> Callando auffordern, die entsprechenden „Vertragsunterlagen“ (natürlich von mir unterschrieben) vorzulegen. Callando muss beweisen, dass ICH einen Vertrag abgeschlossen habe! Ich brauch mich nur zurücklehnen und auf den Beweis warten. Ich muss nicht das Gegenteil beweisen.


An dieser Stelle kann man auch weiter ausholen, da einige ja nach rechtlich handfesten Fakten suchen:

Vorraussetzung: Ich habe keine Willenserklärung für einen solchen Vertrag abgegeben (ist ja wohl bei allen der Fall). Somit handelt es sich um eine unbestellte Ware/Dienstleistung (Erbringung einer unbestellten Dienstleistung (BGB §241a / EG-Richtlinie 97/7/EG Art. 9).
Werden dann noch Zahlungsaufforderung für unbestellte Dienstleistungen zugesandt, dann stellt das unter anderem Nötigung dar. Davon abgesehen ist das ganze auch wettbewerbswidrig.

Hat der Betroffene nun mitgeteilt, dass er eine solche Leistung nicht „bestellt“ hat, so muß der Anbieter zunächst beweisen, dass der Betroffene diese Dienstleistung bestellt hat. Solange er diesen Beweis nicht angetreten ist, darf er keine weiteren Zahlungsaufforderungen stellen!!! (vgl. auch Inkasso von strittigen Forderungen).

Natürlich können diese 4.50/5.22 Euro gleich von Euch einbehalten werden!!! Einige haben ja behauptet, man müsste zahlen, Einspruch einlegen und Rückerstattung fordern. Das ist falsch. Wenn das richtig wäre, könnte jeder Beliebige Euch eine Rechnung schicken – Ihr bezahlt erstmal (Warum???) und holt Euch später das Geld zurück.


Bezüglich der Verwendung des Wortes Kündigung wurde auch einiges falsch geschrieben.
Vorsorglich sollte man sogar widerrufen und kündigen … ABER

„Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht …“

Sollte Widererwarten ein Gericht so urteilen, dass doch ein Vertrag zustande gekommen ist, so hat man ihn dann bereits zum nächsten Kündigungstermin nach Abgabe der Erklärung gekündigt.
 
Hallo,

leider bin auch ich einer jener Leute, der davon betroffen ist. :evil:

Auch eine Rechnung, trotz DSL-Flat. (Auch Rechnung mit 4,50)

An meinen VorPoster stellen:
(Erstellt: Fr, 30.09.2005, 08:07 Betreff: )

Danke für diese Ausführungen! Das hilft nicht nur mir weiter! Frage: Kann man hier ein Muster eines Kündigungsschreiben mir veröffentlichen? Also ein Schreiben, was eben diese Rechtlichen Dinge mit einschliesst!

Vielen Dank! Auch für dieses Forum!
 
abzocke

was auch noch sehr interessant ist, daß wenn man ein Fax an Avanio sendet, wird automatisch auf die Fax Nummer von Callando umgeleitet.
Die gehören doch beide in ein [edit]

aus rechtlichen Gründen editiert modaction
 
Fax

blum schrieb:
was auch noch sehr interessant ist, daß wenn man ein Fax an Avanio sendet, wird automatisch auf die Fax Nummer von Callando umgeleitet.
In der Tat.
Komisch ist dabei allerdings, dass, wenn man die 0180er-Nummer von Avanio wählt, eine 0180er-Nummer - und nicht eine "gewöhnliche Anschlussnummer" - als Gegenstelle angezeigt wird.
Wählt man die 0351..., bleibt das Feld "Gegenstelle" leer.
 
Avanio

Na, ich bin mir auch ziemlich sicher, dass ich den ein und selben T..... an der Avanio-Hotline als auch an der Callando-Hotline gesprochen hab.
Auf jeden Fall war mir die Stimme des zweiteren sofort bekannt...
 
Avanio AGB

Hallo,

mich hat es auch erwischt. Dabei fand meine letzte Einwahl bereits im Juli statt, d.h. definitiv vor der Änderung der AGB.

Daher wollte ich fragen, ob hier jemand eine Kopie der alten AGB hat, damit ich diese der Bundesnetzagentur vorlegen kann. So geht's ja nicht!

Ich habe avanio schon einen Brief geschrieben, in dem ich den Vertag kündige (ohne Anerkennung einer Rechnspflicht) und die 'Grundgebühr' zurückfordere. Bin mal auf die Antwort gespannt.

Ausserdem überlege ich mir ob ich noch einen TFFFFF hinterherschicken soll, denn in den neuen AGB steht folgendes:

7.6 Der Nutzer willigt darin ein, dass avanio seine Bestandsdaten zur Beratung des Nutzers, zur Information über neue Produkte, zur Marktforschung und zur Werbung (auch telefonisch) verarbeiten und nutzen darf, soweit dies für diese Zwecke erforderlich ist. Ferner willigt der Nutzer in die Verarbeitung und Nutzung seiner Verbindungs-/Nutzungsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikations- bzw. Teledienste ein. Die Daten des Nutzers werden dabei unverzüglich anonymisiert. Das jeweilige Widerrufsrecht des Nutzers hinsichtlich der Einwilligung bleibt von dieser Regelung unberührt.
 
avanio

Hallo !

die AGB von avanio, veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur, ist meiner Meinung nach hinsichtlich der Regelung über die Clubmitgliedschaft durch Einwahl nicht wirksam, da sie gegen § 305a Nr. 2b BGB verstößt. Deswegen, weil eine AGB zu einer Clubmitgliedschaft sehr wohl vor Vertragsabschluss ohne Schwierigkeiten zugänglich gemacht werden kann, z.B. durch Bestätigung im Internet vor Absendung der Willenserklärung. Durch § 305a Nr. 2b BGB, worauf sich avanio berufen könnte, sind z.B. AGB´s mit Regelungen über Telefontarife, die pro Verbindung anfallen, gemeint.
 
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