Avanio, Callando und die 019351515 Teil 1

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...die Polizei ist zu einer solchen Bewertung nicht autorisiert - die ist verpflichtet, eine Anzeige entgegen zu nehmen und der zuständigen StA zur Prüfung vorzulegen. Allein die Rechnungsposition reicht aus um den Schaden zu definieren und die Finanzverfügung darzustellen. Eine Mahnung bezieht sich i. d. R. auf die Rechnung und ist somit irrelevant.
 
Weiteres von Callando

Hallo!

Habe noch keine Rechnung diesen Monat bekommen, aber gerade auf der vom letzten Monat auch was merkwürdiges zu Callando und der 019351515 gefunden:

Zu avanio stehen da 0,24, die sind in Ordnung, entsprechen meinen (SmartSurfers) Aufzeichnungen. Dann ist da noch ein Betrag über 13,40 (o. MWst). Habe dann auch mal in den EVN bei Nexnet reingeschaut: 2 sehr lange Verbindungen über 2.46 und 3.42 Stunden - ergibt einen Tarif von etwa 3,44 Ct/min, wo gibts denn sowas. Der SmartSurfer hat da auch Verbindungen zur selben Nummer (019351515). Der Tarif dabei sei Aktiv1, einmal mit 9,89Ct Einwahl + 0,03Ct/min und einmal mit 8,89Ct Einwahl + 0,02Ct/min. Ergibt zusammen keine 30Ct mit MWst! Habe es dummerweise jetzt erst mitbekommen...

Werde da also wohl auch gegen vorgehen müssen. Bin auf die nächste Rechnung gespannt, war am 30.7. zum letzten mal über avanio.flexi online. Verkompliziert sich noch dadurch, daß ich mir einen Anschluß mit anderen Teile (Rechnung wird über ISDN MSNs aufgeteilt) und ich nicht der Vertragspartner der Telekom bin. Und dann ist jetzt erstmal Wochenende, Klasse...

Grüsse,
Beregar
 
Re: Weiteres von Callando

Beregar schrieb:
... entsprechen meinen (SmartSurfers) Aufzeichnungen.

Werde da also wohl auch gegen vorgehen müssen.
Gegen den SmartSurfer? Peitsch´ ihn aus oder evakuiere ihn vorläufig in den Papierkorb. Nahezu alle, die sich bislang zu diesem Thema hier im Forum zu Wort gemeldet haben, nutzen den SmartSurfer von Web.de. Daran kommt man bei der Analyse des Problems nicht vorbei - wer garantiert die Stimmigkeit der Tarife, wenn ein Verbidnungstool eines Drittanbieters zur Anwendung kommt, der sich auch noch von der Verantwortung distanziert?
 
Re: Weiteres von Callando

Nun ja, bisher hatte ich wohl Glück gehabt - aber Glück ist halt immer so eine Sache. In seiner Faulheit verlässt man sich halt drauf, hinterher beisst man sich in den Hintern.

Habe zu meinem Problem wohl gerade einen passenden Thread im verbraucherschutz-forum gefunden. Klingt alles so ähnlich, auch der Tarifname Aktiv1 taucht immer mal wieder auf. Als Einwahlprogramm meist der SmartSurfer - oder das Gegenstück von Teltarif. Allerdings hat Callando wohl bei einigen Beschwerden einen Irrtum zugegeben und eine Rückerstattung versprochen - wenn derjenige mal durchkam oder ein FAX schickte.
 
Insider schrieb:
Telefonische Anzeigenaufnahme gibt es nicht. Man geht hin oder schreibt einen Brief und basta!

Ich wollte auch nicht am Telefon die Anzeige aufgeben, aber ich denke mir du kannst auch ruhig im freundlicherem Ton schreiben, denn die meisten hier haben doch das gleiche Schicksal und wir müssen uns nicht gegenseitig nerven oder?

@Reducal: Ich nutze den Smartsurfer seid 4 jahren und hatte bisher nie Probleme damit, also ich würde wirklich eher bei callando und avanio(auch wenn es eins ist) suchen.
 
Re: Weiteres von Callando

Reducal schrieb:
Gegen den SmartSurfer? Peitsch´ ihn aus...
@Reducal, ja, Du hast Recht, niemand garantiert die Tarife, die dieser oder andere Least-Cost Router für IbC anzeigen. Wer würde dies auch für ein kostenloses Produkt?
Aber auch ich habe lange Zeit Smartsurfer u. den IMHO besseren Discount-Surfer von Teltarif benutzt, um wenigstens halbwegs Ordnung in den Tarifdschungel zu bringen. Mit aktiver Sperrung mir dubios erscheinender Anbieter ging das durchaus gut. Bin damit trotzdem ab und an tariflich auf die Schnauze geflogen, hab aber auch erlebt, dass Abrechnungen schlichtweg falsch waren, und nach Beschwerde auf einmal wundersamer Weise erhebliche Beträge zurücküberwiesen wurden (auch von Arcor, IMHO einer der eher seriösen Anbieter im IbC).

Wenn ich jemanden auspeitschen würde, dann die BNetzA, dass sie diesen Gebührendschungel und diese Pseudo-ISPs ala Avanio und Co überhaupt zulässt. Was die tun, hat nichts mit einem real existierenden ISP zu tun, und ebensowenig mit Marktwirtschaft. Marktwirtschaft funktioniert nämlich nur dann, wenn der Markt transparent ist. Und ich denke mal, das etliche CbC und IbC Anbieter einen erheblichen Teil ihres Gewinns eben mit der Intransparenz des Markts machen. Und genau darum sind Smartsurfer und Co diesen Anbietern auch ein Dorn im Auge, und werden wo es geht sabotiert.
Quizfrage dazu: warum unterscheidet keiner der DSL Anbieter, die Zeittarife anbieten, preislich nach Einwahlzeitpunkt? Warum bieten VoIP Anbieter konstante Telefontarife?
Selbst-Antwort: weil es wirtschaftlich fast keinen Grund gibt, und die Leute zwecks Kundenbindung auch das Kundeninteresse im Auge haben, und nicht wie Avanio eben zum Abzocken(*) der Kunden gegründet werden.

Und zum Fall zurück: ja, jeder muss damit rechnen, dass der Smart-Surfer falsche Daten liefert, und mal der Tarif nicht stimmt. Aber rechtlich gibt es meines Wissens nichts, was darauf hindeutet, dass durch die Anwahl einer IbC Nummer ein rechtskräftiges Abo abgeschlossen werden kann.
BNetzA schrieb:
Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen (beispielsweise den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)).

Teltarif schrieb:
Für die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistern stellt sich das praktische Problem, die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an den Kunden zu bringen. ...Bei einer Verbindung über eine Call-by-Call-Nummer kommt in der Regel jeweils ein einzelner Vertrag über das jeweils geführte Gespräch zustande. Grundsätzlich müsste der Anbieter damit jedes einzelne Mal auf seine Geschäftsbedingungen hinweisen. Dies ist jedoch bei Massengeschäften in dieser Form nicht möglich. ...
Die nunmehr in § 305a Nr. 2b) BGB geregelte Ausnahme der Einbeziehung, erfordert neben der Veröffentlichung im Amtsblatt und der Bereithaltung der Geschäftsbedingungen in den Geschäftstellen nun zusätzlich die Vorraussetzungen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten vor Vertragsschluss dem Kunden bekannt gegeben werden können und die Dienstleistung in einem Mal erbracht wird.
Fragen, die sich mir stellen, und die ich gerne vor einer Zahlung beantwortet hätte:
-ist eine automatische Anmeldung alleine durch Einwahl zu einem IbC mit Grundgebühr überhaupt zulässig?
-hat hier jemand nachgefragt/geschaut, ob der Avanio Tarif überhaupt im Amtsblatt veröffentlicht ist? Wenn nicht, ist jede Forderung hinfällig!
-bei Hotspots ist es gang und gäbe, den ersten Aufruf einer Webseite auf eine Anmeldeseite umzulenken. Damit dürfte dies eine verbreitete Technik sein, die ohne unverhältnismäßige Schwierigkeiten genutzt werden könnte, um eine Bestätigung der Anmeldung zu erhalten. Warum ist dies nicht in der oder anderer Form erfolgt?
BGB §312e schrieb:
Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden
1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann
-Avanio unterscheidet seine Tarife nur mit Benutzername/Passwort. Es ist nicht nur grob fahrlässig, sondern IMHO ein Verstoss gegen oben genannten BGB Paragraphen, Usernamen/Passwort von einem grundgebührenfreien für einen grundgebührenpflichtigen zu recyceln.
-handelt es sich hier um einen Online-Dienst konform mit der 0193 Gasse? Oder nicht doch um ein Mehrwertdiensteangebot, dass dann eine 0900 Gasse nutzen müsste? Schliesslich werden hier ja auch sonstige Club-Mehrwertleistungen angeboten, die nichts mit einem Internetzugang zu tun haben. Siehe Sperrung des "Internet Clearing" Dialers mit 0193

Und als Abschluss, in der Hoffnung, dass Geschäftsmodell etwas zu erleuchten: was hier passiert ist, ist IMHO alleine auf Abzocke(*) der Smartsurfer-Nutzer ausgelegt. Ich gründe eine Firma neu als Gmbh & Co KG, um das Haftungsrisiko erträglich zu halten. Mache gute Preise, um im Smartsurfer-Ranking weit oben zu landen. Ändere dann in einer Nacht-und Nebelaktion den Tarif auf ein Abo. Schlimmstenfalls macht mir die BNetzA den Laden dicht. Bestenfalls habe ich einen erheblichen Anteil des Kundenstamm, der zumindest 1-2 Monate überhaupt nichts davon merkt, weil er eh immer etliche höhere IBC Posten hat und diese nicht genau kontrolliert. Dann muss erst gekündigt werden, dass heisst es vergeht noch einmal mindestens ein Monatsbeitrag. Toll, dieses kreative und risikobereite deutsche Unternehmertum.
Die hier geäusserten Vorwürfe, dass hier trotz Einwahl vor der Tarifumstellung ein Abo behauptet wird, lasse ich hier mal ganz aussen vor, da ich es nicht nachprüfen kann, aber wenn dies belegbar werden kann, schuldet Avanio dafür eine verdammt gute Entschuldigung, wenn das kein dreister Abzockversuch(*) gewesen sein soll.
TSCN

(*) Disclaimer: Abzocken ist in diesem Posting ausschliesslich als "Ausnutzen der Unerfahrenheit und Faulheit der Nutzer und der IbC Markt-Intransparenz" zu verstehen, insbesondere ausschliesslich eine moralische und keinerlei juristische Beurteilung des Sachverhalts.
 
Re: Weiteres von Callando

TSCoreNinja schrieb:
Was hier passiert ist, ist IMHO alleine auf Abzocke der Smartsurfer-Nutzer ausgelegt. Ich gründe eine Firma neu als Gmbh & Co KG, um das Haftungsrisiko erträglich zu halten. Mache gute Preise, um im Smartsurfer-Ranking weit oben zu landen. Ändere dann in einer Nacht-und Nebelaktion den Tarif auf ein Abo. Schlimmstenfalls macht mir die BNetzA den Laden dicht. Bestenfalls habe ich einen erheblichen Anteil des Kundenstamm, der zumindest 1-2 Monate überhaupt nichts davon merkt, weil er eh immer etliche höhere IBC Posten hat und diese nicht genau kontrolliert. Dann muss erst gekündigt werden, dass heisst es vergeht noch einmal mindestens ein Monatsbeitrag. Toll, dieses kreative und risikobereite deutsche Unternehmertum.
TSCN
Also es mag sein, dass es den Straftatbestand "Einschleichen in den Smartsurfer" nicht gibt, aber "phänomenologisch" betrachtet (also nur das in die Überlegung aufgenommen, was man sehen oder durch handelsregistersuchen ahnen kann) ist das genau das, was avanio gemacht hat... Vielleicht bastelt ein schlauer Jurist da ja sogar noch einen "realen" Straftatbestand oder es wird zumindest von offizieller Stelle (BNetzA) mal was dazu gesagt.
Übrigens, TSCN, wieso "deutsches Unternehmen"? D*G*, jenes "Mitglied der Geschäftsführung", ist Schweizer ;)
Ach bitte bitte mag sich keiner beim Amtsgericht Dresden die Gesellschafterliste besorgen *fleh*
 
Re: Weiteres von Callando

TSCoreNinja schrieb:
Reducal schrieb:
Gegen den SmartSurfer? Peitsch´ ihn aus...

Und zum Fall zurück: ja, jeder muss damit rechnen, dass der Smart-Surfer falsche Daten liefert, und mal der Tarif nicht stimmt. Aber rechtlich gibt es meines Wissens nichts, was darauf hindeutet, dass durch die Anwahl einer IbC Nummer ein rechtskräftiges Abo abgeschlossen werden kann.

Fragen, die sich mir stellen, und die ich gerne vor einer Zahlung beantwortet hätte:
-ist eine automatische Anmeldung alleine durch Einwahl zu einem IbC mit Grundgebühr überhaupt zulässig?
-hat hier jemand nachgefragt/geschaut, ob der Avanio Tarif überhaupt im Amtsblatt veröffentlicht ist? Wenn nicht, ist jede Forderung hinfällig!
-bei Hotspots ist es gang und gäbe, den ersten Aufruf einer Webseite auf eine Anmeldeseite umzulenken. Damit dürfte dies eine verbreitete Technik sein, die ohne unverhältnismäßige Schwierigkeiten genutzt werden könnte, um eine Bestätigung der Anmeldung zu erhalten. Warum ist dies nicht in der oder anderer Form erfolgt?
BGB §312e schrieb:
Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden
1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann
-Avanio unterscheidet seine Tarife nur mit Benutzername/Passwort. Es ist nicht nur grob fahrlässig, sondern IMHO ein Verstoss gegen oben genannten BGB Paragraphen, Usernamen/Passwort von einem grundgebührenfreien für einen grundgebührenpflichtigen zu recyceln.
-handelt es sich hier um einen Online-Dienst konform mit der 0193 Gasse? Oder nicht doch um ein Mehrwertdiensteangebot, dass dann eine 0900 Gasse nutzen müsste? Schliesslich werden hier ja auch sonstige Club-Mehrwertleistungen angeboten, die nichts mit einem Internetzugang zu tun haben. Siehe Sperrung des "Internet Clearing" Dialers mit 0193

Im zitierten Umfang völlige Übereinstimmung, Du hast die Sache auf den Punkt gebracht.

(die aus dem Zitat herausgekürzten Punkte sehe ich teils wesentlich anders)

Die Kernprobleme sind:

- Vertrag?
- Mehrwertdienst?

Gruß,

Don Frago
 
callando-Hotline

am Telefon:
"vermutlich ein Softwarefehler oder so"
Die billigste Ausrede, die ich je gehört habe!!!! .....! !!!!

aus rechtlichen Gründen editiert modaction
 
Bin auch im "Club"

Auch bei mir ist dieser ominöse 4,50 Betrag auf der Rechnung.

Da ich mit der Telekom Bankeinzug vereinbart habe sind die ersten 4,50 nun schon weg(war im Urlaub und konnte nicht rechtzeitig reagieren).
Habe mit der Telekom vereinbart den Bankeinzug erstmal rauszunehmen und im Falle des erneuten Abzugs die Rechnung zu kürzen.

An die Mailadresse [email protected] habe ich eine angepasste Version der hilfsweisen Kündigung geschickt, die hier weiter vorn schon gepostet wurde. Damit erkennt man den Vertrag zwar nicht an, aber falls doch einer zustande gekommen sein sollte, kündigt man.

Ich hoffe damit das Thema aus der Welt geschafft zu haben. Habe ich eine Chance die 4,50 EUR zurückzufordern?. Das sieht eher schlecht aus, oder?
Außerdem kann ich mich nicht lt. Rg. am 29.08.05 eingewählt haben. (s.o.). Das erkenne ich ja auch an der Rechnung, da mit 4,50 nur die Grundgebühr gefordert wird und keine Verbindungsgebühren?! Lt. meinen Rechnungen habe ich mich das letzte mal im Juni mit dieser Callando/Avanio-Nummer eingewählt.

Ich könnte mir die Krätze an den Hals ärgern, das diese [...] 4,50 von mir bekommmen haben, aber alle weiteren Schritte sind den Aufwand nicht wert.

[Ein Wort entfernt. (bh)]
 
Avanio

Aber genau davon leben die, dass viele zu bequem sind und den "Aufwand" scheuen, um sich diese "nur" 5.22 Euro zurückzuholen. Deswegen kann man nur appellieren, dass du auf Rückzahlung des unrechtmäßig einkassierten Geldes bestehst! Sonst lohnt sich das doch für die und es ist nur eine Frage der Zeit, wann der nächste auf dumme Gedanken kommt.
Denen ist auf strafrechtlichem Weg anscheinend nicht so einfach beizukommen, aber wenn sie unrechtmäßig eingenommes Geld nicht rausrücken, sieht die Sache vermutlich anders aus. und darauf werden sie sich dann wohl nicht einlassen. Deswegen forder die Asche zurück!
 
Stimmt schon

Hast ja recht.
In welcher Form muss man soetwas tun?
Reicht es, wenn ich eine Mail schreibe? Vermutlich nicht.
 
callando

Hallo zusammen,
habe mir diese beiträge nun alle reingezogen und muß feststellen das es sehr viele getroffen hat. auch ich bin in die falle getappt , allerdings sieht der fall bei mir etwas anders aus. ich habe mich am 4.7. mit dem smartsurfer bei dem aktiv1 tarif eingewählt für die dauer von 6min 48sec. und von mir möchte call*ndo 36,06 € inkl. Mwst haben. daraufhin habe ich meinen dauerauftrag bei der t-com stoniert und manuell überwiesen abzüglich des geforderten betrages. daraufhin bekam ich eine mahnung von nexnet. auf diese mahnung hin habe ich der verbraucherzentrale einen besuch erstattet, welche mir den ratschlag gab ein einwurfeinschreiben an den anbieter zu schicken in dem ich eine genaue aufstellung über die kosten verlangen sollte. dieses schreiben habe ich auch gleichzeitig an das inkassobüro nexnet geschickt. die antwort von nexnet war das ich mich an callando wenden sollte. und zwei tage später eine zweite mahnung erhalten habe. nun warte ich noch auf eine stellungnahme von callando mal sehen was die dazu sagen. warde mich auch mal erkundigen wie das mit einem strafantrag aussieht. werde dieses forum weiterhin vervolgen und meine erfahrungen hier texten.
 
Danke Dir für den Link. Habe mich dort auch ins Forum eingetragen und habe ausserdem eben noch Strafantrag wegen Betrug gegen Callando gestellt. Nun werde ich mal abwarten was noch so alles passiert und wann ich wieder was von den [edit] höre. Ich werde diesen Tread aufjedenfall weiterhin verfolgen und Neuigkeiten posten

bis dahin
Servus

aus rechtlichen Gründen editiert, siehe NUB modaction
 
Hallo,

habe auch die 4.50 Euro Netto in der Telekom-Rechnung. Die Abbuchung habe ich gerade bei der Telekom sperren lassen. Im Web-Smartsurfer ist bei mir einen vanioflex Verbindung am 03.08.2005 zu sehen. An diesem Tag war ich auch einmalig per Modem im Internet, da mein DSL-Anschluss nicht funktionierte.

Ist diese 4.5 Euro Gebühr in diesem Fall nun zulässig?

Ist hier ein Vertrag oder eine Mitgliedschaft überhaupt abgeschlossen worden? Gibt es bei solchen Vertragsabschlüssen nicht auch ein 14-Tage Widerrufsrecht, über das man belehrt werden muss?
 
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