Tiscali: Riesen Problem!

A

Anonymous

Hallo erst einmal alle zusammen !

Ich habe heut ein Brief meines ehemaligen Internetzugang-Anbieters Tiscali bekommen, in der ich aufgefordert wurde eine unreal hohe Rechnung der von mir angeblich entstandenen Onlinegebühren von 2001 (!) zu bezahlen. Hier ein Auszug :

Sehr geehrter Herr ###,

wir freuen uns, dass Sie regelmäßig über Tiscali ins Internet gehen.
Sie nutzen einen Tarif mit Abrechnung per Lastschrifteinzug.

Wir konnten die Onlinegebühren in Höhe von EUR 1971,02 für Rechnung(en) vom 03.08.01 bis 19.12.01 von Ihrer Konto-Nr. ### nicht wie gewohnt einziehen. Ihr Kundenkonto weist daher einen offnen Posten in höhe von EUR 1.976,02 auf.

Bitte überweisen Sie den offnen Betrag bis zum 31.12.2003 auf das Konto unseres Abrechnungsdiestleisters : ###

Ich habe mir schon einige Beiträge in diesem Forum durchgelesen, sowie mich auf verschiedenen Sieten im Internet umgeschaut. Ich muss euch hier einmal loben ! Eure Links und Hilfen sind sehr informativ ! Trotzdem bleibt mir ein meinem speziellen Fall noch ein paar fragen offen.

Der oben zitierte Auszug war schon der größte Teil des Briefes. Tiscali gab mir weder Angaben darüber wieso diese Rechnung erst jetzt Jahre später zu tragen kommt, noch wieso ich diese bis zum 31.12.2003 bezahlen muss. Das kommt mir alles sehr spanisch vor !

Ist denn eine so kurze Frist zur Begleichung der Rechnung eigentlich rechtens ?

Ich kann mir schon gut vorstellen, dass ich damals ein Opfer eines Dailers wurde. Anders ist diese horende Rechnung nicht zu erklären. Da es jetzt aber schon fast 2 Jahre her ist, kann ich keinerlei Beweis dafür erbringen. Ich habe mitlerweile nicht nur mehrfach formatiert sondern auch einen ganz neuen Rechner. Beschert mir dieser Umstand irgendwelche neuen Probleme oder gar noch Vorteile ?

Ich habe gerade mit Hilfe eures Musterbriefes mein Widerruf aufgesetzt.
Ich weiß nur nicht so recht ob ich den Teil mit dem Dailer und den letzten Absatz zu der Sperrung herraus nehmen sollte, da ich keinen Nachweis auf einen Dailer habe und Tiscali nciht mehr mein Internet oder Telefonanbieter ist.

Ist echt ne schöne Bescherung zu Weinachten ! :(

Danke schonmal im vorraus an alle hier !
 
An sich würde die Forderung wohl am 31.12. 03 verjähren.

Wer aber kurz vor Eintritt der Verjährung an die Gegenseite schreibt hat das Problem, dass dies als "Verhandlungen" im Sinne von § 203 BGB n.F. ausgelegt werden kann.
Rechtsfolge:
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Verhandlungen ein.

Zwickmühle. Schreibt man nicht wird wohl geklagt, schreibt man tritt keine Verjährung ein. Ich selber würde als Spielernatur erst nach dem 31.12.03 schreiben. Auf Verjährung kann man sich dann immer noch berufen. Gleichzeitig kann man Einzelverbindungsnachweis nach §16TKV sowie Dokumentation der technischen Prüfung anfordern.
 
@Gast

zur Zeit spinnen einige Carrier (allen voran 01019/01024 Telefondienste, aber andere hat es auch erwischt). Die Krankheit ist besser bekannt als
Verjährungsfieber.

Auf Post dieser Art erst nach dem 31.12.2003, 24 Uhr antworten. Am besten warten bis der Mahnbescheid da ist, und dann die sogenannte 'Einrede der Verjährung' erheben.

Counselor
 
Scheint mir eher ein Abrechnungsblackout zu sein, der mit den Mehrwertverdienstdialern nichts zu tun hat. Freenet hat da auch mal so vor einem Jahr einen Riesenabrechnungsgurkensalat präsentiert. Das hat sich dann aber schnell geklärt. Ich würde erst mal den 31.12. verstreichen lassen. Übrigens, Frage an alle: Ist Tiscali schon mal im ehrenwerten Mehrwertzirkel aufgefallen? Mir fällt da spontan wirklich nix ein... :-?
 
Tiscali dürfte nicht für Dialergeschichten infrage kommen. Im Gegentum: Wenn man standardmäßig mit Tiscali ins INet geht und sich dabei einen Dialer fängt, würde dieser die Tiscali-Verbindung kappen, um seine eigene aufzubauen. Die Rechnung käme dann via Telekom (oder wer auch immer der Festnetzanbieter ist).

Gruß
Dino
 
mh stimmt, das hätte sich dann eher in der telefonrechnung nieder geschlagen, schon komisch ..

woran kann es dann liegen ? ich weiß nur, dass ich in dem zeitraum niemals so oft im internet gewesen sein kann, und niemand anderes hat zugang zu meinem rechner/daten.

ich werd morgen mal die verbraucherschutzzentrale anrufen, mal schaun was die dazu meinen ..
 
ich werd morgen mal die verbraucherschutzzentrale anrufen, mal schaun was die dazu meinen ..

Ich hoffe für dich, du hast dir nicht die 0190er Nummern sperren lassen, da die Verbraucherzentralen mittlerweile fast ausnahmslos über Solche zu erreichen sind. :evil:

MfG
L.
 
Stalker2002 schrieb:
Ich hoffe für dich, du hast dir nicht die 0190er Nummern sperren lassen, da die Verbraucherzentralen mittlerweile fast ausnahmslos über Solche zu erreichen sind. :evil:

MfG
L.

Einfach bei der örtlichen Verbraucherzentrale vorbeigehen. In NRW kostet ne Beratung dann zeitunabhängig pauschal 6,--Euro.

Teleton
 
Re: Riesen Problem !

gast schrieb:
Sehr geehrter Herr ###,

wir freuen uns, dass Sie regelmäßig über Tiscali ins Internet gehen.
Sie nutzen einen Tarif mit Abrechnung per Lastschrifteinzug.

Wir konnten die Onlinegebühren in Höhe von EUR 1971,02 für Rechnung(en) vom 03.08.01 bis 19.12.01 von Ihrer Konto-Nr. ### nicht wie gewohnt einziehen. Ihr Kundenkonto weist daher einen offnen Posten in höhe von EUR 1.976,02 auf.

Bitte überweisen Sie den offnen Betrag bis zum 31.12.2003 auf das Konto unseres Abrechnungsdiestleisters : ###

Kurze Zwischenfrage:
Warum hat denn der Lastschrifteinzug nicht funktioniert? War auf deinem Konto zu wenig Deckung, hattest zu storniert/widerrufen oder haben die's vielleicht gar nicht versucht?
 
das ist ein nebenkonto wo nicht so viel drauf ist und welches auch nicht gedeckt ist. da bin ich sogar ganz froh drüber, hätten die sich das jetz einfach geholt wärs vleicht für immer weg gewesen ..
 
wärs vleicht für immer weg gewesen ..

Neenee, ganz so einfach ist das ja nun nicht! Du kannst Dein Geld immer noch zurückholen lassen, wenn da einer dreist auf Dein Konto zugegriffen hat. Man muss eben nur reglemäßig seine Kontoauszüge überprüfen.

Gruß
Dino
 
habe auch so'n Brief

Hallo,
also ich habe auch so nen Brief, aber "nur" über <20 Euronen. Ich bin sicher, dass der bei mir genannte Betrag niemals auch nur probiert wurde einzuziehen (was ja im Brief so klingt - obwohl es nicht wirklich wörtlich behauptet wird), geschweige denn, dass ich eine Rechnung darüber bekommen habe. Alle Rechnungen aus dem bei mir bemängelten Zeitraum habe ich noch (schön regelmäßig monatlich) und alle sind beglichen.
Scheinbar handelt es sich hier um ein - allerdings u.U. sehr lukratives - "Versehen" seitens Tiscali. Ich denke man wird die nächsten Tage noch mehr darüber hören.
siehe auch http://www.teltarif.de/a/tiscali/

Der Zeitpunkt des "Versehens" ist allerdings für die Betroffenen wirklich "Pech":
-Zeitdruck durch die Mahnung
-Bank nicht erreichbar
-kein Verbraucherschutz erreichbar
-kein Anwalt erreichbar
da überlegt sich mancher bestimmt, ob er sich an Weihnachten nicht den Frieden "einfach" durch Bezahlen erkauft....
 
Habe ich auch bekommen

Hallo,

ich habe ebenfalls am 24.12. einen solche Zahlungsaufforderung erhalten.

Mir erschien es gleich recht dubios da:

- Zeitpunkt zwischen Weihnachten und Neujahr wo man eh kaum etwas bis nichts unternehmen kann

- Rückfragen nur über eine 0190-8 Nummer (da ist man dann schon einige Euronen los bevor man überhaupt zum eigentlichen Thema kommen kann)

- keine Erläuterungen bzw. Einzelheiten zur Rechnung

- warum reagieren die erst über zwei Jahre später (Abrechnungszeitraum ist im August 01), falls mein Konto nicht ausreichend gedeckt gewesen wäre und so eine Rückbuchung erfolgt ist, wäre eine Benachrichtigung der Bank an beide Parteien erfolgt.

Soweit ich verstanden habe gilt hierbei §8 TKV zur Verjährung:

Die vertraglichen Ansprüche der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit und ihrer Kunden aus der Inanspruchnahme dieser Leistungen verjähren in zwei Jahren. § 201 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.

Das bedeutet also: Selbst WENN der Anspruch tatsächlich bestehen sollte ist er am 01.01.04 verjährt und aus die Maus ?

Soweit ich erkenne handelt es sich um einen ganz normalen Brief und nicht um ein Einwurfeinschreiben. Theoretisch könnte der auf dem Postweg verloren gegangen sein. Sämtliche Korrespondenz die ich von Tiscali ab dem 01.01.04 bezüglich der Zahlung erhalte wäre somit nichtig da der Anspruch verjährt ist ?
 
Verjährung

das mit der Verjährung würde ich ja gerne glauben, aber so ganz plausibel ist mir das nicht:
Ansprüche z.B. vom 14.10.2001 müssten doch auch am 14.10.2003 verjähren und nicht erst am 1.1.2004 ? Oder gibt es noch eine Zusatzinfo, dass der Jahreswechsel (sprich 1.1.) Stichtag ist ?
 
Re: Verjährung

noch ein Geschädigter schrieb:
das mit der Verjährung würde ich ja gerne glauben, aber so ganz plausibel ist mir das nicht:
Ansprüche z.B. vom 14.10.2001 müssten doch auch am 14.10.2003 verjähren und nicht erst am 1.1.2004 ? Oder gibt es noch eine Zusatzinfo, dass der Jahreswechsel (sprich 1.1.) Stichtag ist ?


Schau da: http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html


Die Verjährungsfrist läuft ab dem 1.1. 2002
 
Re: Verjährung

Der Jurist schrieb:
noch ein Geschädigter schrieb:
das mit der Verjährung würde ich ja gerne glauben, aber so ganz plausibel ist mir das nicht:
Ansprüche z.B. vom 14.10.2001 müssten doch auch am 14.10.2003 verjähren und nicht erst am 1.1.2004 ? Oder gibt es noch eine Zusatzinfo, dass der Jahreswechsel (sprich 1.1.) Stichtag ist ?
Schau da: http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html
Die Verjährungsfrist läuft ab dem 1.1. 2002

@Jurist

ein höflicher Einspruch. § 199 BGB regelt den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist, also der dreijährigen. Für andere Verjährungsfristen gilt § 200 BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/200.html

Danach beginnt die Verjährung mit der Entstehung des Anspruchs (also wenn er fällig ist).

Es ist aber umstritten, ob die Verjährung nach § 8 TKV nach wie vor erst mit dem Ende eines Kalenderjahres eintritt, nachdem der Verweis auf § 201 BGB a. F. nunmehr leer läuft und § 200 BGB n. F. den Verjährungsbeginn an die Entstehung des Anspruchs knüpft.

Man kann also mit § 200 BGB argumentieren, daß alle Ansprüche aus 2001 am 1.1.2004 verjährt sind. Daher auch mein Beitrag weiter oben.

Counselor
 
@ Counselor

Das war nicht die Frage. Gefragt war, ob ein möglicher Anspruch vom 14. 10. 2001 nach dem 14.10.2003 bereits verjährt ist. Mein Hinweis zielte auf den Beginn der Verjährungsfrist.
 
@noch ein geschädigter: ich bin noch dabei alle meine rechnungen zusammen zu tragen da ich früher doch etwas schussliger in den dingen war und ich gedacht habe alles wär abgerechnet und gegessen. so ein fehler holt ein immer dann ein wenn man gar nicht damit rechnet ..

die verbraucherschutzzentrale habe ich auch noch nicht erreichen können, anwalt möcht ich noch nicht einschalten solang ich auf die verjährung setzen kann. dieser zeitdruck hat mich auch schockiert, 10 tage mitten in der weinachtzeit wo man ja eh nichts weiter zu tun hat und man echt nichs unternehmen kann da alle relevanten ansprechpartner erst wieder im neuen jahr zu sprechen sind ..

in deinem fall würd ich mir diese eine sorge doch einfach wegkaufen, mit <20 € bist du noch gut bedient. guija darf man fragen was tiscali von dir fordert ?

ich werd erstmal versuchen die vsz zu erreichen und n termin zu machen, vielleicht kann ich danach hier mehr erzählen - auf deren seite steht zum theme computerbetrug recht wenig (sprich nichts) und im neuen jahr tiscali zu rede stellen. würd mcih echt auch mal interessieren ob die überhaupt noch ein einzelverbindungsnachweis liefern können, ohne könnten die mir noch nicht mal die rechnung nachweisen (glaub ich zumindest).

mal schaun wie sich das entwickelt - würd mal den kontakt halten, wenn es noch mehr werden würd ich sogar mal eine eigne mailgruppe bilden oder forum oder wie auch immer man sich austauschen kann.

mal schaun - ich schau die tage auf jeden fall immer wieder hier vorbei !

mfg

ps : der gipfel der dreistigkeit ist echt diese 0190-servicenummer auf die so großzügig verwiesen wird - da hab ich echt n hals bekommen ..
 
Zurück
Oben